Verwaltungsgerichte kritisieren geplante Zuständigkeitsverlagerung
Die Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und des Bundesverwaltungsgerichts haben sich gegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlagerung von Zuständigkeiten an die Sozialgerichte ausgesprochen. Betroffen wären die Rechtsgebiete Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld, BAföG und Unterhaltsvorschuss, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag mitteilte.
Die Richter begründen ihre Kritik mit der jahrzehntelangen Expertise der
Verwaltungsgerichte in diesen Bereichen. Eine Verlagerung würde
bewährte Strukturen zerstören und könnte zu längeren Verfahren führen.
Aktuell liegen die durchschnittlichen Verfahrensdauern bei
Sozialgerichten mit 17,9 Monaten deutlich über denen der
Verwaltungsgerichte (14,8 Monate).
Die Juristen betonen, dass die
betroffenen Leistungen steuerfinanziert seien und sich damit
grundlegend von den beitragsfinanzierten
Sozialversicherungsangelegenheiten unterscheiden, die typischerweise vor
Sozialgerichten verhandelt werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur