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Verwaltungsgerichte kritisieren geplante Zuständigkeitsverlagerung

Freigeschaltet am 06.06.2025 um 10:46 durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Die Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und des Bundesverwaltungsgerichts haben sich gegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlagerung von Zuständigkeiten an die Sozialgerichte ausgesprochen. Betroffen wären die Rechtsgebiete Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld, BAföG und Unterhaltsvorschuss, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag mitteilte.

Die Richter begründen ihre Kritik mit der jahrzehntelangen Expertise der Verwaltungsgerichte in diesen Bereichen. Eine Verlagerung würde bewährte Strukturen zerstören und könnte zu längeren Verfahren führen. Aktuell liegen die durchschnittlichen Verfahrensdauern bei Sozialgerichten mit 17,9 Monaten deutlich über denen der Verwaltungsgerichte (14,8 Monate).

Die Juristen betonen, dass die betroffenen Leistungen steuerfinanziert seien und sich damit grundlegend von den beitragsfinanzierten Sozialversicherungsangelegenheiten unterscheiden, die typischerweise vor Sozialgerichten verhandelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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