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Bericht: Verfassungsschutz prüft Beobachtung von "Letzter Generation"

Archivmeldung vom 10.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersucht derzeit offenbar, ob es die Klimaschutzaktivisten der "Letzten Generation" beobachten muss. Laut eines Berichts des "Spiegels" hat das Amt bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt.

Dabei ermittelt der Verfassungsschutz auf Grundlage öffentlicher Informationen, ob es bei der Gruppe Hinweise auf Extremismus gibt. Sollte das Amt die "Letzte Generation" am Ende der Prüfung zum Verdachtsfall erklären, darf es die Gruppe auch mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen. Die Aktivisten der "Letzten Generation" wurden durch Protestaktionen wie das Festkleben auf Straßen oder das Beschmieren von Gemälden bekannt. Zuletzt sorgten sie für Aufregung, weil sie das Grundgesetz-Denkmal am Bundestag mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen und mit Plakaten versahen: "Erdöl oder Grundrechte".

Für die Aktion hagelte es Kritik von Politikern aus der Regierungskoalition und der Opposition. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer "völlig unwürdigen Aktion". Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hat sich öffentlich bislang zurückhaltend zu der Gruppe geäußert. Sie begehe zwar Straftaten, sei aber deshalb nicht gleich extremistisch, sagte Haldenwang im Herbst. Ende Janu ar wiederholte er diese Einschätzung: "Hinreichende Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" sehe der Verfassungsschutz "noch nicht". Auf aktuelle Nachfrage teilte die Behörde mit, dass sie sich "grundsätzlich nicht zum Beobachtungsstatus von Organisationen äußert, die nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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