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Grundgesetz untersagt Lizenz zum Töten

Archivmeldung vom 16.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Bundesinnenminister Schäuble will weiterhin ein Luftsicherheitsgesetz und dafür das Grundgesetz ändern. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss: Das erste Luftsicherheitsgesetz ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil es mit dem Grundgesetz unvereinbar war.

Dasselbe Schicksal prophezeie ich einer Neuauflage dieser Lizenz zum Töten.

Niemand hat das Recht, Leben gegen Leben abzuwägen und vermeintlich minderwertiges Leben gegen angeblich höherwertiges zu opfern. Das aber ist der Kern eines Luftsicherheitsgesetzes, das erlauben würde, entführte Passagiere abzuschießen, um eventuell größeres Unheil zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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