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Justizministerin: Musterklage gegen Internet-Konzerne denkbar

Archivmeldung vom 14.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ordner, Gutachten, Papierberge, Abmahnungen...
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat nach dem Datenangriff auf Hunderte Politiker eine Musterklage gegen Twitter und Facebook ins Gespräch gebracht. "Sollten im Zusammenhang mit dem Datenleak Haftungsansprüche gegen Unternehmen bestehen, könnten betroffene Verbraucher sie gemeinsam im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geltend machen", sagte die SPD-Politikerin der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Man habe mit der "Eine-für-Alle-Klage" ein Instrument geschaffen, dass es ermöglichen solle, auch gegen große Konzerne vorzugehen. Die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage gibt es erst seit November. Erstmals angewendet wird sie im Zusammenhang mit den Diesel-Manipulationen bei VW. Durch eine Musterfeststellungsklage könnte nun überprüft werden, ob ein Internetkonzern alles in seiner Macht Stehende getan hat, um Schäden abzuwenden. Rechtsanwalt Ralf Stoll, der nach eigenen Angaben im Diesel-Skandal etwa 15.000 Geschädigte vertritt, sagte der FAS, auf diesem Wege könne erreicht werden, "dass ein Internetanbieter für Schäden haftet, die durch Inhalte auf seiner Plattform entstanden sind".

Man könne feststellen lassen, dass "so ein Anbieter nicht alles getan hat, um diese Schäden zu verhindern". Friedrich Straetmanns, rechtspolitischer Sprecher der Linken-Fraktion, forderte in der Sonntagszeitung: "Digitalkonzerne sollten bei Angriffen auf ihre Nutzer haftbar gemacht werden - wie alle anderen Anbieter von schadhaften Produkten." Seine Amtskollegin von den Grünen, Katja Keul, sagte der FAS: "Eine Musterfeststellungsklage gegen IT-Konzerne wäre nur anwendbar, wenn es viele vergleichbare Fälle gäbe. Beim jüngsten Angriff aber gab es von Fall zu Fall große Unterschiede. Mal wurden Telefonnummern geleakt, mal die Korrespondenz eines Menschen mit seinen Kindern. In anderen Fällen ging es um Beleidigung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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