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Nahles legt Entwurf für Tarifeinheitsgesetz vor

Archivmeldung vom 27.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Nahles bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages (2013)
Andrea Nahles bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages (2013)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat einen Entwurf für ein Tarifeinheitsgesetz vorgelegt: Darin ist laut F.A.Z. eine neue Mehrheitsregel vorgesehen, die stärkere Anreize für eine friedliche Lösung von Streitigkeiten zwischen konkurrierenden Gewerkschaften schaffen soll. Eine ausdrückliche Begrenzung des Streikrechts sieht der demnach Gesetzentwurf nicht vor. "Der Gesetzgeber wird sich auch künftig nicht anmaßen, direkt in Tarifauseinandersetzungen einzugreifen", sagte Nahles der F.A.Z. "Oberstes Ziel des Gesetzentwurfs, den ich in dieser Woche in die Ressortabstimmung geben werde, ist eine Stärkung der Tarifautonomie."

Im Kern solle die geplante Neuregelung einen "Konfliktlösungsmechanismus" für Fälle sogenannter Tarifkollisionen schaffen. Dies sind Konflikte wie derzeit bei der Deutschen Bahn, wo die Lokführergewerkschaften GDL einen eigenen Tarifvertrag für Zugbegleiter durchsetzen will, der vom Tarifvertrag der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG abweichen würde. Falls zwischen den konkurrierenden Gewerkschaften keine andere Einigung gelingt, wären "nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat", wie es laut F.A.Z. in dem Gesetzentwurf heißt. Im Gegenzug sollen der unterlegenen Gewerkschaft unter anderem neue gesetzliche Anhörungsrecht eingeräumt werden. Die Arbeitsministerin rechnet damit, dass diese Regelung Tarifkonflikte befrieden kann, obwohl ihr Gesetzentwurf keine ausdrückliche Regelung zum Streikrecht enthält. Zwar werde es wie bisher in den Händen der Arbeitsgerichte liegen, im Einzelfall abzuwägen, ob ein Streik zulässig sei. Doch würden die Gerichte künftig "in diese Beurteilung mit einbeziehen, ob der strittige Tarifvertrag überhaupt angewendet werden könnte", sagte Nahles der Zeitung. "Die Gerichte werden also auch schauen, ob dieser spezielle Streik vor diesem Hintergrund verhältnismäßig ist."

Die Arbeitsministerin räumte ein, dass das geplante Gesetz auf Tarifkonflikte wie derzeit bei der Lufthansa voraussichtlich keinen direkten Einfluss haben werde. Denn dort machen sich etwa die Pilotenvereinigung Cockpit und die Gewerkschaft Verdi ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche bisher nicht streitig. "In der Tat scheint es dort derzeit keine Tarifkollision zu geben, die mit der Mehrheitsregel aufzulösen wäre", sagte Nahles. Allerdings biete das geplante Gesetz der ganzen Wirtschaft Vorteile. "Das Gesetz begünstigt friedliche Wege der Konfliktlösung und wirkt der Gefahr einer weiteren Zersplitterung, einer weiteren Spaltung von Belegschaften entgegen", sagte die Ministerin. Nahles` Zeitplan zufolge soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf am 3. Dezember verabschieden. "Ich denke, dass das Gesetz spätestens im Sommer kommenden Jahres in Kraft treten kann", sagte sie der F.A.Z.

Zugleich zeigte sie sich zuversichtlich, dass auch die Union das Gesetz unterstützen werde. Sie habe den Entwurf auf Grundlage des Koalitionsvertrags in enger Abstimmung mit Justiz- und Innenministerium und mit dem Bundeskanzleramt erarbeitet. "Daher weiß ich, das die Bundeskanzlerin das Vorhaben klar unterstützt", sagte sie.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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