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Bundeskriminalamt will nicht auf Vorratsdatenspeicherung verzichten

Archivmeldung vom 08.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundeskriminalamt
Bundeskriminalamt

Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nach eigener Einschätzung auf die Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten. Das ergibt sich nach Angaben der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe) aus dem jüngsten BKA-Gutachten für den Bundestags-Innenausschuss, das der Zeitung vorliegt. In dem Gutachten werden die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung evaluiert.

Das Gericht hatte das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung in der vorliegenden Form als grundgesetzwidrig erachtet. Laut Gutachten bat das BKA die Telekommunikationsanbieter in der Zeit zwischen dem 2. März 2010 und dem 26. April 2011 um Auskünfte über 5082 Anschlüsse, erhielt aber nur in 4292 Fällen eine positive Antwort. Das entspricht rund 84 Prozent. Dabei ging es in rund 90 Prozent der Fälle um Internetverbindungen. Wörtlich heißt es in dem Bericht weiter: "Nach der annähernd 13-monatigen Erhebung im BKA fallen von den bisher 4256 erfassten Negativ-Fällen im Bereich der Strafverfolgung nunmehr rund 45 Prozent in den Deliktsbereich des Computer-Betrugs. Darüber hinaus fallen rund 39 Prozent in den Deliktsbereich der Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften oder der Straftaten gegen die sexuelle  Selbstbestimmung. Darüber hinaus belegen die Angaben zur idealen Speicherdauer bezogen auf die zugrundeliegenden Sachverhalte die polizeifachliche Erforderlichkeit der Verkehrsdatenspeicherung für 6 Monate." Das Problem liege jedenfalls nicht beim BKA. Das habe die Auskünfte in der Regel maximal 7 Tage nach Bekanntwerden einer Straftat erbeten. Dies bedeute "im Umkehrschluss, dass nicht die polizeiliche Reaktionszeit, sondern das ,Alter' der Verkehrsdaten den erforderlichen Speicherzeitraum bestimmt". Das Gutachten steht in krassem Widerspruch zu einem vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, wonach die Vorratsdatenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung eigentlich nicht benötigt wird. Dieses Gutachten war vor zehn Tagen publik geworden. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte der "Mitteldeutschen Zeitung" dazu: "Ich bin bass erstaunt über die große Diskrepanz zwischen dem Gutachten des Max-Planck-Instituts und des Bundeskriminalamtes. Denn das BKA-Gutachten zeigt: Manche Verbrechen sind ohne die Vorratsdatenspeicherung gar nicht mehr aufzuklären." BKA-Präsident Jörg Ziercke wird heute in den Bundestags-Innenausschuss kommen und dort eventuell auch über das Gutachten berichten.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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