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Piraten Niedersachsen: Umweltverträglichkeitsprüfung? Da geht noch was!

Archivmeldung vom 18.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Piratenpartei Deutschland
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Am heutigen 18.12. verabschiedete der Landtag Niedersachsen eine Novellierung des Niedersächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (NUVPG). [1] Die Piraten Niedersachsen kritisieren die fehlende Erweiterung der Einsatznotwendigkeit.

"Mit der schlichten Umsetzung von EU-Vorgaben hat die Landesregierung eine Chance verpasst, weitergehende Inhalte zu regeln. So hätte man die Notwendigkeit über die in Anlage 1 benannten Projekte in Landeszuständigkeit erweitern können. Denn noch immer gibt es Projekte wie die Umgestaltung der Innenstadt von Elsfleth [2], die nicht im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt werden müssen. Wenn also nicht einmal dann, wenn es anerkannte Interessenvertretungen aus dem Bereich Umwelt für notwendig erachten, im Rahmen einer UVP berücksichtigt zu werden, diese aber gar nicht durchgeführt wird, wird das Verfahren zu einem zahnlosen Tiger", kritisiert Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piraten Niedersachsen, die verpasste Chance. "Wir Piraten Niedersachsen wollen dies ändern und streben eine erneute Überarbeitung des Gesetzes an, die diese Notwendigkeit aufnimmt. [3]"

Weiterhin kritisieren die Piraten Niedersachsen die fehlende Zuständigkeit der Landesebene bei bergrechtlichen Belangen.

"Ebenfalls muss die Liste um alle dem Bundesbergrecht unterliegenden Projekte - insbesondere die Gewinnung energetischer Rohstoffe - erweitert werden [4]," fordert Dr. Michael Berndt, themenpolitischer Sprecher für Energiepolitik der Piraten Niedersachsen und beschreibt weiter: "Nach einer entsprechenden Änderung auf Bundesebene, wollen wir ein Vorgehen, das Behörden und Betreiber dazu verpflichtet, Kommunen, Gemeinden bei Planungen und Anträgen sofort zu informieren und relevante Daten vollständig zu veröffentlichen. Möglichkeiten der Mitbestimmung wie Anhörungen und Einspruchsverfahren, Mediationen, Bürger- und Volksbegehren, Verbandsklagerecht, Bürger- und Volksentscheide sollen im Bergrecht verankert werden. Enteignungen müssen erschwert und die Zerstörung von Lebensräumen, Infrastrukturen, Dörfern und Siedlungen sowie Zwangsumsiedlungen der Bewohner verboten werden.

Den Bergbaubetreibern muss die Beweislast für Notwendigkeit, Effektivität und Gefahrenfreiheit der Nutzung gesetzlich auferlegt werden. Sie müssen zudem verpflichtet werden, ausreichende Rückstellungen zur Schadensregulierung zu bilden. Die Betreiber sowie die aufsichtführenden Behörden (meist das Landesbergamt) werden grundsätzlich verpflichtet, alle Geo-, Umwelt- und sonstigen Monitoringdaten permanent aktualisiert der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dass es dafür einer Änderung auf Bundesebene bedarf, ist uns bewusst. Dass die Landesregierung nicht den Hauch einer Absicht erkennen lässt, dies auch in die Wege zu leiten, zeigt die Notwendigkeit, dass Piraten dies tun."

[1] http://ots.de/QBB4uI [2] http://ots.de/Pi17M9 [3] http://ots.de/wh2yFJ [4] http://ots.de/IS7rfc

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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