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Bundestag beschließt neue Regeln zur Sterbehilfe

Archivmeldung vom 06.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Der Bundestag hat am Freitag eine neue Regelung zur Sterbehilfe beschlossen. Von vier fraktionsübergreifenden Vorschlägen setzte sich der Entwurf um die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) mit 360 von 602 abgegebenen Stimmen durch.

Demnach wird ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich lediglich als nicht geschäftsmäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligen, werden aber von der Strafandrohung ausgenommen.

Bei der Bundestagsabstimmung war der sonst übliche Fraktionszwang aufgehoben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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