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Gefälschte Nichtwahl-Aufrufe: Bundeswahlleiter stellt Strafanzeige

Archivmeldung vom 21.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de

Der Bundeswahlleiter hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen gefälschter Aufrufe zum Nichtwählen gestellt: "Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt. Es geht um den Verdacht der Urkundenfälschung und der Wählertäuschung", sagte ein Sprecher der Behörde dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Die Schreiben, die den Briefkopf des Bundeswahlleiters tragen, seien seit Anfang September bislang nur in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz aufgetaucht. Angaben über die genaue Zahl der gefälschten Aufrufe machte die Behörde nicht. "Wir haben Ihre Stimme vorab geschätzt", heißt es in den Fake-Briefen. Den Adressaten wird eröffnet, sie würden die Kleinpartei "Bündnis Grundeinkommen" oder "Die Partei bibeltreuer Christen" wählen.

Sollte diese Schätzung tatsächlich den Präferenzen des Bürgers entsprechen, müsse er nicht mehr wählen, seine Stimme werde "automatisch gezählt". Als Quellen werden Kommentare und Posts auf Facebook und Twitter angeführt. Auch seien Daten aus der Browser-Historie und vorherige Wahlentscheidungen in die Auswertung eingeflossen. Ein Sprecher des Bundeswahlleiters erklärte, keines der Schreiben stamme aus der Behörde. "Das sind Fälschungen. Wir gehen juristisch dagegen vor." Den Tätern droht wegen Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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