Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Verfassungsrechtler von Arnim: Pensionen für Spitzenbeamte nicht erhöhen

Verfassungsrechtler von Arnim: Pensionen für Spitzenbeamte nicht erhöhen

Archivmeldung vom 12.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Andrea Damm  / pixelio.de
Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisiert die geplante Verbesserung von Pensionsbezügen für Spitzenbeamte, die in den vorzeitigen Ruhestand geschickt werden, als unangemessen. In einem Gastbeitrag für "Bild am Sonntag" schreibt von Arnim: Die "teuersten Spaziergänger Deutschlands werden noch teurer. Mit einem Federstrich soll die Superrente von politischen Beamten in Zukunft noch weiter erhöht werden." Nach den Worten von Arnims sollen die entsprechenden Pläne von Union und FDP noch diese Woche im Innenausschuss des Bundestags behandelt und dann vom Plenum abgesegnet werden.

Von Arnim weiter: "Die Erhöhung ist Folge einer grotesken Konstruktion: Künftig sollen die ersten drei Jahre nach der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand als aktive Dienstjahre gewertet werden. Für pensionierte Staatssekretäre macht das bis zu rund 600 Euro im Monat zusätzlich aus, für Ministerialdirektoren bis zu 500 Euro. Schon jetzt beläuft sich die Superrente eines Staatssekretärs in den ersten drei Jahren auf 8365 Euro (71,75 Prozent des Gehalts)." Nach den Worten von Arnims können vor allem die Leiter von obersten Bundesbehörden künftig mit mehr Geld rechnen: "Von der geplanten Erhöhung profitieren könnten künftig 27 (beamtete) Staatssekretäre (Besoldungsgruppe B 11 == 11 659 Euro), 142 Ministerialdirektoren (B 9 == 9555 Euro), 274 Beamte im Auswärtigen Dienst von der Besoldungsgruppe B 3 an aufwärts (B 3 == 6892 Euro, B 6 == 8168 Euro) sowie Bundeswehrgeneräle. Die Neuregelung würde auch für den Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, den Generalbundesanwalt, den Präsidenten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei gelten." Von Arnim verwies auf die gängige Praxis, dass sich neu gewählte Regierungen häufig der alten Spitzenbeamten entledigen: "Alle diese sogenannten politischen Beamten können jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden und dann sogleich die Superrente genießen. Von der Versetzung wird vor allem nach Regierungswechseln Gebrauch gemacht - seit 1998 allein bei über 60 Staatssekretären. Jeder Einzelne kostet den Steuerzahler bereits in den ersten zwei Jahren rund 200 000 Euro."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte parese in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige