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Kubicki zu seiner einstigen Spahn-Einschätzung: „große Fehleinschätzung und persönliche Enttäuschung“

Archivmeldung vom 28.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Wolfgang Kubicki Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0
Wolfgang Kubicki Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0

Einst hat FDP-Vize Wolfgang Kubicki Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als Kanzlerkandidaten der Union öffentlich unterstützt. Nun bereut er das und spricht von einer persönlichen Enttäuschung: Das Gesundheitsministerium habe in zentralen Punkten versagt. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "„Das war eine meiner großen Fehleinschätzungen – und auch eine persönliche Enttäuschung“, sagte Kubicki der „Augsburger Allgemeinen“. Er bejahte die Frage, ob er Spahn überschätzt habe.

Er habe ein freundschaftliches Verhältnis zu Jens Spahn, „aber er ist ein Opfer der eigenen Hybris geworden“, sagte der FDP-Vize mit Blick auf den Umgang des Ministers mit der Pandemie. Das von Spahn geführte Ministerium habe in vielen zentralen Punkten versagt.

Zu den geltenden Corona-Maßnahmen sagte Kubicki, dass bei den aktuellen Inzidenzwerten aus rechtlicher Sicht eigentlich gar keine Maßnahmen mehr zulässig seien, die in Grund- und Freiheitsrechte eingreifen.

„Nur weil Herr Lauterbach oder Herr Wieler vermuten, dass es bald eine neue Variante geben könnte, die an Gefährlichkeit alles andere in den Schatten stellt, dürfen wir nicht die Rechte der Bürger einschränken.“

Spahn wird unter anderem wegen des Umgangs mit Masken kritisiert. Sein Haus kaufte im vergangenen Frühjahr erst zu spät, dann laut Bundesrechnungshof zu teuer ein, wie der „Spiegel“ berichtet. Deals soll Spahn dabei auch über seinen Ehemann abgewickelt haben. Nach Angaben des Blattes hatte Spahn versucht, mehrere als ungeeignet eingestufte Masken an Obdachlose und Hartz-IV-Empfangende weiterzugeben."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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