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Expertengremium will Verschärfung des Anti-Diskriminierungsgesetzes

Archivmeldung vom 08.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das vor zehn Jahren eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nach Ansicht von Experten dringend reformbedürftig. Zu diesem Ergebnis kommen sie in ihrem noch unveröffentlichten Evaluationsbericht zum AGG, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben hat. Der Bericht liegt der "Welt" vor.

Um einen "noch effektiveren Rechtsschutz vor Diskriminierung zu gewährleisten, muss das AGG nachjustiert werden", schreiben die Autoren. Demnach sollten künftig nicht mehr nur Betroffene, die sich von Arbeitgebern, Dienstleistern oder Vermietern benachteiligt fühlen, klagen dürfen, sondern auch Verbände sowie die Antidiskriminierungsstelle selbst. Betriebsräte und Gewerkschaften sollten gleichfalls deutlich mehr Machtbefugnisse erhalten.

"Angesichts der zahlreichen Barrieren auf dem Weg zu individuellem Rechtsschutz sollte der Gesetzgeber kollektiven Rechtsschutz im Wege eines Verbandsklagerechts für entsprechend qualifizierte Antidiskriminierungsverbände etablieren und die Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften stärken." Überdies sollte nach Ansicht der Gutachter die Frist, bis zu der man einem konkreten Verstoß dem Arbeitgeber mitgeteilt haben muss, von derzeit zwei Monaten auf ein halbes Jahr ausgeweitert werden.

Die Experten empfehlen außerdem, neben den jetzt im Gesetz erwähnten Kriterien wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Ausrichtung und Religion weitere Bereiche möglicher Diskriminierung aufzunehmen. So sollte niemand mehr wegen seiner Weltanschauung, seiner sozialen Stellung sowie seines Einkommens bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung sowie als Kunde benachteiligt werden dürfen.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, wird den Bericht am Dienstag in Berlin vorstellen. Mit ihren Forderungen gehen die Autoren weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, die vor einem Jahrzehnt Grundlage für die Einführung des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes waren. Weil von europäischer Seite derzeit kein neuer Impuls für eine weitere Verschärfung der Regelungen zu erwarten sei, müsse der nationale Gesetzgeber selbst tätig werden, schreiben die Gutachter. Um etwa der Diskriminierung von Migranten effektiver begegnen zu können, sollte - ähnlich wie dies in Bezug auf Frauen oder Behinderte schon geschehe - der Gesetzgeber wirksame "positive Maßnahmen" ergreifen, etwa eine Quote für Führungsposten in der Wirtschaft einführen oder eine Pflicht für Unternehmen zur Verwirklichung von Diversity-Zielen. Nach wie beobachte man in Deutschland Diskriminierungen, die "in signifikanter Größenordnung und nicht nur vereinzelt stattfinden", heißt es in dem Papier.

Fast jeder dritte Bürger gebe an, in den vergangenen zwei Jahren mindestens einmal wegen seines Alters, Geschlechts oder eines anderen im Gesetz aufgeführten Kriteriums benachteiligt worden zu sein. Als besonders hoch habe sich dabei das Diskriminierungsrisiko im Arbeitsleben erwiesen. Laut Evaluierungsbericht ist die Zahl juristischer Auseinandersetzungen um Diskriminierungen in den letzten Jahren gestiegen. Angeführt werde die Klagestatistik von den Diskriminierungsgründen Alter, Geschlecht und Behinderung.

"Von Rassismus betroffene Menschen klagen besonders wenig", stellen die Forscher fest. Diese Tatsache sei aber nicht auf geringere Diskriminierungserfahrungen zurückzuführen, "sondern als Anzeichen mangelnder Anreize und Ressourcen der Rechtsmobilisierung zu deuten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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