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Kubicki: Nahles muss Abstimmung zum Paragrafen 219a freigeben

Archivmeldung vom 12.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Kubicki Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0
Wolfgang Kubicki Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat von SPD-Chefin Andrea Nahles gefordert, den Abgeordneten ihrer Fraktion eine Gewissensentscheidung zum umstrittenen Paragrafen 219a zu ermöglichen. "Wenn Andrea Nahles Rückgrat hätte, dann würde sie den Abgeordneten die Abstimmung um den Paragrafen 219a einfach freigeben", sagte Kubicki dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Was soll denn schon passieren? Die Union würde daran mit Sicherheit nicht die Große Koalition zerplatzen lassen", sagte der FDP-Politiker, der zugleich Bundestagsvizepräsident ist. "Die SPD-Chefin muss also einfach nur mal ein bisschen mutig sein: Wer wagt, wird belohnt", so Kubicki. "Und für die Ärzte gäbe es dann endlich eine Regelung, bei der sie sich nicht mehr vor unberechtigter Kriminalisierung fürchten müssen."

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche, fasst den Begriff dabei aber sehr weit. Gerichte waren deshalb gezwungen, Ärzte zu verurteilen, die auf ihrer Website sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Die SPD will den Paragrafen reformieren, die Union ist skeptisch.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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