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Justizministerin will auch Rechtsanwälte vor Abhörmaßnahmen schützen

Archivmeldung vom 31.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: Deutscher Bundestag  / Lichtblick/Achim Melde
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legt heute im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Korrektur des BKA-Gesetzes vor, mit dem der absolute Schutz vor Abhörmaßnahmen auf Rechtsanwälte ausgeweitet wird.

"Wir werden Strafverteidiger und Rechtsanwälte gleichstellen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant sei "in beiden Fällen gleichermaßen gegeben und muss umfassend geschützt werden", so die Ministerin. "Eine unterschiedliche Behandlung würde diesen Vertrauensschutz untergraben, weil viele Rechtsgebiete eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben sind". Außerdem will die Justizministerin die Kronzeugenregelung im Strafrecht stutzen. "Wir wollen die Kronzeugenregelung wieder auf ein rechtsstaatliches Maß beschränken", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Nur jemand, der stichhaltige Hinweise zur Aufklärung einer Tat mache, die mit seiner eigenen strafrechtlich Verfehlung in direktem Zusammenhang sehe, solle demnach die Möglichkeit einer Strafmilderung erhalten, so die FDP-Politikerin. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle noch vor der Sommerpause erarbeitet werden.

Quelle: Rheinische Post

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