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BÜRGER IN WUT verklagen linksradikalen Autor

Archivmeldung vom 18.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
MdBB Jan Timke Bild: buerger-in-wut.de
MdBB Jan Timke Bild: buerger-in-wut.de

Die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) hat Klage gegen den Sozialwissenschaftler Alexander Häusler von der FH Düsseldorf einge­reicht. Häusler hatte in einem Aufsatz eine Passage aus dem Programm der BIW falsch zitiert, um der Wählervereinigung „rassistische Forde­rungen“ unterstellen zu können.

Alexander Häusler ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der „Arbeitsstelle Neo­nazismus“ an der Fachhochschule Düsseldorf. In seinem 2008 erschienenen Buch „Rechtspopulismus als „’Bürgerbewegung’“ heißt es an einer Stelle zu BÜRGER IN WUT: „Diese im Jahr 2004 gegründete Wählvereinigung trat ebenfalls mit rassistischen Forderungen in Erscheinung – so etwa mit der Forderung nach `Rückkehr zum Abstammungsprinzip, wonach Deutscher nur sein kann, wer abkömmlich deutscher Staatsangehöriger ist`.“ Laut Fußnote will Häusler diesen Satz wörtlich dem Programm der BÜRGER IN WUT ent­nommen haben.

Diese Behauptung ist aber unrichtig. Tatsächlich hieß es in der damals gülti­gen Version des BIW-Bundesprogramms: „Rückkehr zum Abstammungsprin­zip, wonach Deutscher nur sein kann, wer Abkömmling deutscher Staatsan­gehöriger ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Inte­gration erworben hat.“ Den letzten Teil der BIW-Forderung hat Häusler weg­gelassen, um seinen absurden Rassismusvorwurf unterfüttern zu können.

Der Springer Fachmedien Verlag, in dem das Buch erschienen ist, hat sich mittlerweile in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die Falsch­behauptung in zukünftigen Veröffentlichungen nicht zu mehr zu verbreiten. Alexander Häusler hat eine Erklärung gleichen Inhalts trotz mehrfacher Auf­forderung bislang verweigert. Deshalb haben die BIW jetzt Klage beim Land­gericht Berlin eingereicht.

Jan Timke, Bundesvorsitzender der BÜRGER IN WUT, kommentiert den Vor­gang: „Der ultralinken Szene ist offenbar jedes Mittel recht, um die BIW poli­tisch zu diffamieren. Weil sich in den Verlautbarungen unserer Wählervereini­gung keine Belege finden lassen, die den Vorwurf des Rechtsradikalismus’ stützen, bastelt sich Herr Häusler die eben selbst zusammen. Das ist extrem linke Propaganda im intellektuellen Gewand, die mit seriöser Wissenschaft nichts zu tun hat.“

Die BÜRGER IN WUT fordern den Präsidenten der FH Düsseldorf dazu auf, disziplinarisch gegen Alexander Häusler vorzugehen. Häusler hat nicht nur das Gebot der Zitattreue missachtet und damit das Selbstbestimmungsrecht der BIW als Herausgeber des Programms verletzt, sondern hält trotz Unter­lassungsaufforderung weiter an seiner Falschbehauptung fest. Häusler missbraucht damit seine Stellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter der „Arbeitsstelle Neonazismus“ und bringt den guten Ruf der Fachhochschule in Misskredit.

„Gerade erst wurde in Deutschland die Causa zu Guttenberg diskutiert. Der frühere Verteidigungsminister hatte seine Dissertation unter Verstoß gegen fundamentale Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens erstellt. Zu Guttenberg verlor seinen Doktortitel, weil die zuständige Universität Bayreuth schnell und konsequent handelte. Diesem Beispiel sollte das Präsidium der Fachhoch­schule Düsseldorf folgen und Herrn Häusler spürbar sanktionieren. Häusler beschädigt mit seinem Verhalten nicht nur die Reputation der FH, sondern auch das Ansehen der deutschen Wissenschaft“, begründet Jan Timke die Forderung der BÜRGER IN WUT an die Adresse der Hochschulleitung.

Quelle: Bürger in Wut (Jan Timke)

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