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Bundestag beschließt neue Abfallrahmenrichtlinie

Archivmeldung vom 18.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat am Donnerstag eine neue Abfallrahmenrichtlinie auf den Weg gebracht. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von Linken, Grünen, AfD und FDP beschlossen.

So will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ändern, um die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Zudem sollen Verordnungsermächtigungen erlassen werden, um die Einwegkunststoff-Richtlinie der EU umzusetzen.

Darüber hinaus werde mit dem Entwurf "eine weitere ökologische Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angestrebt", schreibt die Bundesregierung. Eingeführt wird dazu unter anderem eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche, die künftig dafür sorgen soll, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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