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Digitalpakt Schule: Neun von 16 Ländern haben noch keine Richtlinie für das Abrufen der Gelder

Archivmeldung vom 06.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schule, EDV, Computer, Digitale Universität und Digital (Symbolbild)
Schule, EDV, Computer, Digitale Universität und Digital (Symbolbild)

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Umsetzung des Digitalpakts Schule läuft schleppend. Neun von 16 Bundesländern haben noch keine Richtlinie für das Abrufen der Gelder. Das geht aus einer Umfrage der Düsseldorfer "Rheinischen Post" bei allen 16 Bundesländern hervor.

Vor allem die bevölkerungsreichen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen stehen noch ohne Richtlinie da. Das heißt, die Mehrheit der Schulen in Deutschland wird in das Schuljahr 2019/2020 ohne vom Bund finanzierte digitale Ausstattung starten. Ohne Richtlinie kann kein Geld fließen. Der Osten ist schneller: Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits Richtlinien, wie ihre Schulen an das Geld aus dem Digitalpakt kommen - ebenso die Stadtstaaten Bremen und Hamburg. In Berlin hingegen gibt es noch keine Richtlinie. Als siebtes Bundesland gibt es in Niedersachsen bereits eine entsprechende Regelung.

Der Digitalpakt, für den das Grundgesetz geändert wurde, hat zum Ziel, dass der Bund die digitale Ausstattung der Schulen finanziell fördern kann, obwohl die Länder formell für die Schulen zuständig sind. Insgesamt stehen dafür vom Bund zunächst fünf Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Rechnerisch käme jede der rund 40.000 Schulen in Deutschland auf eine Summe von etwa 137.000 Euro, bei derzeit zirka elf Millionen Schülerinnen und Schülern sind das 500 Euro pro Kopf. Landesmittel sollen hinzukommen. Streit gab es, weil der Bund zunächst durchsetzen wollte, dass die Länder ihrerseits Geld in gleicher Höhe wie die Bundesregierung zuschießen müssten. Das ging mehreren Ministerpräsidenten zu weit, sie blockierten die Verfassungsänderung im Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss musste schlichten.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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