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Maaßen: Datenbanken haben zur Identifizierung von Jaber A. geführt

Archivmeldung vom 13.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hans-Georg Maaßen (2012)
Hans-Georg Maaßen (2012)

Foto: Bundesministerium des Innern/Sandy Thieme
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat die Identifizierung des mutmaßlichen Terroristen Jaber A. auf die Nutzung mehrerer Datenbanken zurückgeführt. Gegenüber der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" sagte Maaßen: "Dem Ausländerzentralregister konnten wir entnehmen, dass Jaber A. in Eilenburg registriert ist. Registriert war auf diesen Ort auch eine Handy-Nummer, aber mit frei erfundener Identität. So konnten wir das zusammenbringen." Maaßen deutete zugleich Kritik an, dass dem Verfassungsschutz Grenzen gesetzt sind. Maaßen sagte: "Man muss aber auch sehen, dass die Sicherheitslage heute eine ganz andere ist als zu Zeiten der Karlsruher Urteile über die Rasterfahndung und die Volkszählung.

Damals gab es keine weitergehenden Daten. Aber heute gibt es sie und die Politik muss entscheiden, inwieweit Nachrichtendienste diese Daten nutzen dürfen." Auch das rechtliche Instrumentarium zur Überwachung sogenannter Instant-Messenger-Dienste wie WhatsApp bezeichnete Maaßen als ungenügend.

"Es kommt aus der guten alten Zeit der Bundespost", sagte Maaßen der F.A.Z. Deshalb sei die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit ihren ausländischen Partnern so wichtig. Die deutschen Dienste allein stießen dagegen auf technische Schwierigkeiten "und sind relativ schnell am Ende der Fahnenstange". Maaßen bezeichnete es gegenüber der F.A.Z. als rechtlich zwar zulässig, aber auch als unnötig, Asylbewerber flächendeckend von den Nachrichtendiensten zu überprüfen. "Es wäre illusorisch zu glauben, wir könnten jeden Asylbewerber überprüfen.

Das brauchen wir auch gar nicht. Es reicht, wenn wir Hinweise bekommen." Hinweise auf mutmaßliche Extremisten erhalte der Verfassungsschutz aus der Bevölkerung, aber auch aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Maaßen widersprach der Darstellung, das die Nachrichtendienste keinen Zugriff hätten auf das erweiterte Ausländerzentralregister, das sogenannte "Kerndatensystem". Das war von verschiedenen Politikern von CDU/CSU gefordert, von Politikern der SPD aber abgelehnt worden. Maaßen sagte der F.A.Z.: "Auch die Nachrichtendienste können auf das Kerndatensystem zugreifen, wenn auch mit kleineren Einschränkungen im Vergleich zu BKA und Bundespolizei. Wenn das in diesem Jahr technisch auch automatisiert funktioniert, ist das ein weiterer wichtiger Schritt für uns."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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