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Hamburg will Entschädigungsregeln bei Reiseverspätungen verschärfen

Archivmeldung vom 24.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anna Gallina (2018)
Anna Gallina (2018)

Foto: Jenny Paul
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Justizministerkonferenz der Länder beschäftigt sich Ende November mit einem Vorstoß aus Hamburg, bei Zug- und Flugverspätungen ein automatisiertes Entschädigungsverfahren verpflichtend vorzuschreiben.

"Reisende fühlen sich betrogen, wenn sie nach einem Flugausfall oder einer Zugverspätung ihrer Entschädigung hinterherrennen müssen", sagte die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) dem "Handelsblatt" (Montagausgabe). "Aus Reiselust wird dann Entschädigungsfrust, der nicht selten vor Gericht endet."

Die Hansestadt will die Initiative für eine automatisierte Auszahlung von Entschädigungen bei der Justizministerkonferenz der Länder am 25. November in Bremen einbringen. "Unternehmen sollten Software mit entsprechenden Algorithmen einsetzen müssen, damit die Ansprüche automatisch abgewickelt werden", sagte Gallina. "Für die Reisenden würde das schnelle und verlässliche Entschädigung bedeuten." In dem Hamburger Beschlussvorschlag wird Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) aufgefordert, gesetzliche Möglichkeiten zu prüfen, sogenannte Legal-Tech-Anwendungen für die Abwicklung von Fahrgastansprüchen verbindlich vorzuschreiben. Die Unions-Bundestagsfraktion unterstützt den Vorstoß.

"Gerade im Flugverkehr konnte man in den letzten Monaten den Eindruck gewinnen, dass Erstattungen gezielt und systematisch verzögert wurden, obwohl die Ansprüche der Reisenden offensichtlich berechtigt waren", sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak, dem "Handelsblatt". Und weiter: "Es ist nicht hinnehmbar, dass Verbraucherrechte auf diese Weise entleert werden, um sich einen unbilligen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen." In einfach gelagerten Fällen, in denen Grund und Höhe des Anspruchs feststehen, solle es daher eine Pflicht geben, die Erstattung binnen kurzer Frist automatisch auszuzahlen. "Da die Kontodaten der Kunden vorliegen, dürften dies hochdigitalisierte Flugkonzerne auch unproblematisch umsetzen können", sagte Luczak.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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