Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Giousouf: Erleichterte Staatsbürgerschaft für Zuwanderer ist richtiges Signal

Giousouf: Erleichterte Staatsbürgerschaft für Zuwanderer ist richtiges Signal

Archivmeldung vom 20.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild. Cemile Giousouf - homepage
Bild. Cemile Giousouf - homepage

Am heutigen Samstag tritt die Neuregelung des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft, das jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus Drittstaaten eine doppelte Staatsangehörigkeit leichter ermöglicht. Dazu erklärt die Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Cemile Giousouf: "Mit der Neuregelung haben wir einen guten Kompromiss für die jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland beschlossen."

Giousouf weiter: "In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder können zukünftig die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben und zugleich den Pass des Herkunftslands ihrer Eltern behalten. Die Entscheidungspflicht für eine Staatsbürgerschaft entfällt und die doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht auf Zeit, sondern dauerhaft möglich. Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Menschen in unserem Land: Ihr gehört zu uns, auch wenn die Herkunftskultur Eurer Eltern eine andere ist."

Hintergrund:

Zukünftig können junge Menschen vor Vollendung des 21. Lebensjahres, die in Deutschland geboren wurden und deren Eltern einen ausländischen Pass haben, zwei Staatsangehörigkeiten besitzen. Voraussetzung ist, dass die Person acht Jahre in Deutschland gelebt haben muss oder sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben muss. Auch ein in Deutschland erworbener Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung gelten als Kriterium für den Doppelpass. Die Entscheidungspflicht zur deutschen oder eine anderen Staatsbürgerschaft (so genannte "Optionspflicht") entfällt bei Erfüllung der genannten Kriterien.

Die bürokratischen Hürden sind sehr niedrig. Anhand der Meldedaten wird durch die Ämter erfasst, welcher Jugendliche die Neuregelung in Anspruch nehmen kann. Die Behörden prüfen automatisch vor Vollendung des 21. Lebensjahrs, ob die Neuregelung auf die Kinder und Jugendlichen zutreffen.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte knurrt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige