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CDU-Generalsekretär verteidigt Merkels Böhmermann-Entscheidung

Archivmeldung vom 15.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Tauber (2012)
Peter Tauber (2012)

Foto: Tobias Koch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

CDU-Generalsekretär Peter Tauber hat die Entscheidung der Bundesregierung verteidigt, die Strafverfolgung im Fall Böhmermann zuzulassen. Der Grund für die Entscheidung sei, dass "die Bundesregierung den Rechtsstaat ernst nimmt", sagte Tauber der Berliner Zeitung (Samstag-Ausgabe). "Und da gibt es nun mal klare Regeln", fügte er hinzu.

Eine davon sei, dass die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter strafbar sei. "Es ist jetzt Sache der unabhängigen Justiz, darüber zu befinden", sagte er. "Und vielleicht lernt Herr Erdogan dabei auch noch etwas", fügte er hinzu. Den Plan der Bundesregierung, den Paragrafen, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt, abzuschaffen, begründete Tauber damit, er wirke in der Tat "etwas aus der Zeit gefallen". "Und der Tatbestand der Beleidigung bleibt ja weiter strafbar", fügte der CDU-Generalsekretär hinzu. "Ich finde aber, dass wir uns unabhängig vom aktuellen Fall schon fragen müssen, welchen Respekt wir Staatsoberhäuptern anderer Länder entgegenbringen – auch dann, wenn sie erkennbar Dinge tun, die uns nicht gefallen", erklärte Tauber. "Nicht alles, was man sagen kann, muss man auch sagen", setzte er hinzu. Streiten und auf Fehlentwicklungen hinweisen könne man auch ohne die bewusste Provokation und Beleidigung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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