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Bollinger: 2-G-Modell im Einzelhandel: Maßnahmen nicht durch Zahlengrundlage gerechtfertigt!

Archivmeldung vom 07.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jan Bollinger (2021)
Jan Bollinger (2021)

Bild: AfD Deutschland

Laut dem aktuellen Urteil des VG Frankfurt sind 2-G-Maßnahmen im Einzelhandel zulässig. Demnach dürften nach Anwendung nur noch geimpfte und genesene Personen ein Geschäft betreten. Die Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Große Anfrage der Fraktion der AfD (Drucksache 18/726) ergibt, dass bereits bei „milderen“ Maßnahmen sich die wöchentlichen Infektionen durchweg zwischen Null bis Drei Fällen bewegen, unabhängig der jeweils geltenden Verordnung.

Auf das Infektionsumfeld „Einzelhandel“ entfallen für das erste Halbjahr 2021 gerade einmal 33 von insgesamt 26.195 Neuinfektionen.

Hierzu äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher und 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger, wie folgt: „Die geringe Zahl der Neuinfektionen lässt erhebliche Zweifel aufkommen, ob die teilweise sehr scharfen Einschränkungen im Einzelhandel erforderlich waren. Auch in Geschäften mit geringeren Auflagen, wie Supermärkten oder Drogerien, kam es im selben Zeitraum keine nennenswerten Infektionen.“

Dr. Bollinger weiter: „Die Zahlen belegen, dass die genannten schwerwiegenden Einschränkungen für weite Teile des Einzelhandels in dieser Schärfe nicht erforderlich waren. Die Einführung von 2-G-Modellen im Einzelhandel lehnen wir grundsätzlich ab. Ähnliche Schlussfolgerungen lassen sich zudem für die Gastronomie und das Übernachtungsgewerbe treffen.“

Quelle: AfD Deutschland

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