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Finanzpolitik: Härtefallfonds-Hilfen – Zustimmung und Kritik

Archivmeldung vom 13.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Martin Schmidt (2023) Bild: AfD Deutschland
Martin Schmidt (2023) Bild: AfD Deutschland

Gestern hat der Finanzausschuss mit Zustimmung der AfD-Fraktion, erste Hilfen aus dem Energie-Härtefallfonds des Landes beschlossen. Der Fonds soll den von der Energiepreisexplosion besonders hart getroffenen Unternehmen, Vereinen und anderen Einrichtungen helfen und die Maßnahmen des Bundes ergänzen.

Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Martin Schmidt: „Die Landesregierung hat sich leider sehr viel Zeit gelassen, aber jetzt können endlich die ersten Hilfen für Unternehmen, Hochschulen und soziale Einrichtungen ausgereicht werden. Kritisch sehen wir die sehr restriktive Ausgestaltung der Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen. Hier soll nur geholfen werden, wenn ein Unternehmen im Zeitraum Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum den vierfachen Preis für Strom und/oder Gas zahlen musste.

Energieintensive Unternehmen sind da möglicherweise schon insolvent, bevor sie überhaupt für das Land als hilfsbedürftiger Härtefall gelten. Ebenfalls kritisch ist der Referenzzeitraum Juni bis November 2021. Damals hatte nämlich schon ein dramatischer Anstieg der Energiepreise gegenüber früheren Jahren stattgefunden. Diesen 2021-Preisanstieg benutzt die Landesregierung, um die Messlatte angeblich zumutbarer Belastung in 2022 noch höher zu hängen. Sachgerecht und besser für die Unternehmen wäre es gewesen, auf langjährige Durchschnittspreise abzustellen.

Die Landesregierung ist aber hier Opfer ihrer eigenen Fehlentscheidung. Mit 100 Millionen Euro Volumen hat sie den Härtefallfonds zu klein angelegt. Die AfD-Fraktion fordert seit Monaten eine Mindestausstattung von 150 Millionen Euro.“

Quelle: AfD Deutschland

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