Familienrechtler Borchert: Kürzung des Kindergeldes wäre verfassungswidrig
Archivmeldung vom 03.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Heidelberger Familienrechtler Jürgen Borchert hält jede Kürzung des Kindergeldes für verfassungswidrig. Die Debatte darüber zeige „nur das Ausmaß der Inkompetenz derjenigen, die solche Vorschläge machen”, sagte der Sozialrichter der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) in Essen.
Was der Staat
als Wohltat hinstelle, sei in erster Linie ein Ausgleich für die
unzulässige Besteuerung des familiären Existenzminimums und damit
verfassungsrechtlich geschützt. „Das Kindergeld ist zum größten Teil
nur die Rückgabe von Diebesgut”, so Borchert. Der Staat dürfe auch
den Teil des Kindergeldes, der als Sozialleistung an Geringverdiener
ausgezahlt werden, nicht kürzen, meinte Borchert unter Berufung auf
das „Trümmerfrauenurteil” des Bundesverfassungsgerichts von 1992.
Darin haben die Karlsruher Richter festgestellt, dass Familien mit
Kindern in den Sozialsystemen benachteiligt werden. „Der Gesetzgeber
wurde aufgefordert, diese Nachteile mit jedem neuen Gesetz
schrittweise abzubauen”, so Borchert, „damit ist per Saldo ein
Bestandsschutz aller familiären Leistungen geschaffen worden.”
Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung