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Familienrechtler Borchert: Kürzung des Kindergeldes wäre verfassungswidrig

Archivmeldung vom 03.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Heidelberger Familienrechtler Jürgen Borchert hält jede Kürzung des Kindergeldes für verfassungswidrig. Die Debatte darüber zeige „nur das Ausmaß der Inkompetenz derjenigen, die solche Vorschläge machen”, sagte der Sozialrichter der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) in Essen.

Was der Staat als Wohltat hinstelle, sei in erster Linie ein Ausgleich für die unzulässige Besteuerung des familiären Existenzminimums und damit verfassungsrechtlich geschützt. „Das Kindergeld ist zum größten Teil nur die Rückgabe von Diebesgut”, so Borchert. Der Staat dürfe auch den Teil des Kindergeldes, der als Sozialleistung an Geringverdiener ausgezahlt werden, nicht kürzen, meinte Borchert unter Berufung auf das „Trümmerfrauenurteil” des Bundesverfassungsgerichts von 1992. Darin haben die Karlsruher Richter festgestellt, dass Familien mit Kindern in den Sozialsystemen benachteiligt werden. „Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, diese Nachteile mit jedem neuen Gesetz schrittweise abzubauen”, so Borchert, „damit ist per Saldo ein Bestandsschutz aller familiären Leistungen geschaffen worden.”

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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