Berlin: AfD kündigt neuen Gang vor den Verfassungsgerichtshof an
Im Streit um die Herausgabe von Vornamen Tatverdächtiger bei Messerstraftaten will die Berliner AfD erneut klagen. Hintergrund ist ein seit Monaten schwelender Konflikt zwischen Fraktion und Senat, worüber der Tagesspiegel und die taz berichten.
Die AfD-Fraktion wirft dem Senat vor, trotz eines früheren Beschlusses des Berliner Verfassungsgerichtshofs die verlangten Listen nicht herauszugeben. Der Senat verweist auf Datenschutz- und Diskriminierungsfragen.
Juristisch prallen zwei Prinzipien aufeinander: das parlamentarische Fragerecht und der Schutz vor mittelbarer Stigmatisierung. Politisch ist der Konflikt längst symbolisch aufgeladen – er dient der AfD zur Mobilisierung, der Koalition als Verweis auf rechtsstaatliche Abwägung. Das Gericht muss nun erneut klären, wie weit das Informationsrecht reicht und wo Grenzen zum Persönlichkeits- und Diskriminierungsschutz verlaufen.
Quelle: ExtremNews