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Rechte von Menschen mit Behinderungen: Klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention im neuen Berliner Koalitionsvertrag notwendig

Archivmeldung vom 29.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Polizeigewalt (Symbolbild)
Polizeigewalt (Symbolbild)

Bild: ServusDeutschland / UM / Eigenes Werk

Nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention im neuen Berliner Koalitionsvertrag.

Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen sollten die verhandelnden Parteien dringende Probleme im Kontext der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgreifen und dazu Vorhaben im Regierungsprogramm für die 19. Wahlperiode (2021-2026) aufnehmen.

"Um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, erwarten wir von der künftigen Berliner Landesregierung eine breite, menschenrechtlich ausgerichtete behindertenpolitische Agenda", betont Catharina Hübner, Leiterin des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. "Die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen durch gezielte Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen umgesetzt werden", so Hübner weiter. Dazu gehöre unter anderem ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung behinderter Menschen, die Schaffung barrierefreien Wohnraums bei gleichzeitigem Ausbau ambulanter Unterstützungsstrukturen und der Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen für ein inklusives Bildungssystem. Ein weiterer Schwerpunkt der anstehenden Legislaturperiode müsse in der wirksamen Umsetzung des jüngst reformierten Landesgleichberechtigungsgesetzes liegen. Dazu seien ausreichend Haushaltsmittel einzuplanen. So müssten beispielsweise die neuen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit erfüllt werden.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat heute ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Berlin in 11 Themenfeldern veröffentlicht.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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