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Arbeitslosmeldung: Ab dem 1. Januar 2022 auch online möglich

Archivmeldung vom 14.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Berthold Bronisz / pixelio.de
Bild: Berthold Bronisz / pixelio.de

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue eService ist ein weiteres modernes digitales Angebot und macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion). Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) (ots)

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