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Schulze offen für Schutz des statistischen Durchschnittswetters im Grundgesetz

Archivmeldung vom 29.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Konsens in der CO2 Frage? Fehlanzeige! (Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat sich offen dafür gezeigt, den Schutz des statistisches Durchschnittswetters im Grundgesetz zu verankern. Zugleich pochte sie auf ein verbindliches Klimaschutzgesetz. "Natürlich kann man den Klimaschutz auch im Grundgesetz stärken, aber das darf nicht zur Ersatzhandlung für wirksame Maßnahmen werden", sagte Schulze der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Schulze weiter: "Nichts hindert uns daran, jetzt die nötigen Gesetze und Maßnahmen zu beschließen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, schon gar nicht unser Grundgesetz." Wer es ernst meine mit der Forderung nach mehr Verbindlichkeit beim Klimaschutz, der muss auch meinem Klimaschutzgesetz zustimmen, sagte Schulze. "Denn das Klimaschutzgesetz regelt verbindlich und konkret die Verantwortlichkeiten für den Klimaschutz für die nächsten Jahrzehnte." Zuvor hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angeregt, den Klimaschutz als verpflichtende Staatsaufgabe im Grundgesetz zu verankern.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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