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Piratenpartei: Morgen Tanzdemo aus Protest gegen religiöse Bevormundung

Archivmeldung vom 18.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tanzen (Symbolbild)
Tanzen (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

"In einem offenen und vielfältigen Europa ist kein Platz für staatliche Verbote, mit denen die Einhaltung kirchlicher Moralvorstellungen allgemein erzwungen werden soll", erklärt Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

"Die deutschen Gesetze sollten dringend an die heutige Lebenswirklichkeit angepasst werden. Die Feiertagszensur von Filmvorführungen ist im Zeitalter von Video und Internet besonders wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. Solange keine Gottesdienste gestört werden, haben weder Kirchen noch der Staat das Recht, uns vorzuschreiben, wann und wie wir zu trauern haben."

Hintergrund: An "stillen Feiertagen" wie dem Karfreitag sind in Deutschland die öffentliche Aufführungen bestimmter Filme und nicht ernste Veranstaltungen verboten, selbst wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden.

Zu den über 700 Filmen auf dem Feiertags-Index [1] gehören Kinderfilme (z.B. Max und Moritz, Nick Knatterton's Abenteuer), Komödien (z.B. von Hallervorden, Juhnke, Mel Brooks, Monty Python), Klassiker (Der zerbrochene Krug, Feuerzangenbowle, Ghostbusters) und politische oder religiöse Kritik (Barschel - Mord in Genf?, Leben des Brian, Der letzte Jude von Drohobytsch, Animal Farm). Nach Angaben der FSK erhalten Filme den Vermerk "Keine Feiertagsfreigabe" ohne inhaltliche Prüfung, es sei denn, eine Prüfung der "Feiertagstauglichkeit" wird kostenpflichtig beantragt.

Das Verbot nicht ernster Veranstaltungen, selbst wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden, erfasst nicht nur Diskotheken und Tanzlokale, sondern auch Spielveranstaltungen für Kinder, Kinos, Theater, Opern, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams und Musikkonzerte. Eingeführt wurde das Verbot erstmals mit Verordnung vom 16. März 1934. In vielen anderen europäischen Ländern einschließlich Italien gilt kein Veranstaltungsverbot an stillen Feiertagen.

Die Tanzdemonstration in Stuttgart beginnt morgen um 17:00 Uhr am Karlsplatz. Zur Teilnahme rufen neben der Piratenpartei die Humanisten, die Jungen Sozialisten, die Giordano-Bruno-Stiftung und die Climax Institutes auf. [2]

Fußnoten:

[1] http://ots.de/tPIuIB [2] http://ots.de/VyIeS5

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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