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Bericht: Datenschutz behinderte Betrugsbekämpfung bei Corona-Hilfen

Archivmeldung vom 15.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zweifel und Zweifeln
Zweifel und Zweifeln

Bild: Eigenes Werk /OTT

Datenschutz-Bedenken der Finanzbehörden in mehreren Bundesländern haben wohl eine wirksamere Bekämpfung von Betrugsversuchen bei der Auszahlung von Corona-Hilfen verhindert. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eigene Informationen.

Demnach fand unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Berlin kein regelmäßiger Abgleich der IBAN-Kontenverbindung zwischen den Daten in den Hilfsanträgen von Unternehmen und den bei den Finanzämtern hinterlegten Informationen statt. Das habe auch daran gelegen, dass externe Dienstleister für die Bearbeitung der Anträge eingesetzt wurden, zitiert die Zeitung aus Kreisen der zuständigen Sachbearbeiter.

Aus Sorge um das Steuergeheimnis sei kein automatischer Abgleich der Bankverbindungsdaten ermöglicht worden. Um die Finanzbehörden der Länder umzustimmen, verschickte das Bundeswirtschaftsministerium noch am 17. Februar eine Formulierungshilfe an die Bewilligungsstellen der Länder, mit der die Finanzämter von der Unbedenklichkeit der Datenweitergabe überzeugt werden sollten, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf das Schreiben. In Berlin räumt die zuständige Investitionsbank IBB ein, dass bei Anträgen, die von sogenannten prüfenden Dritten wie Steuerberatern eingereicht wurden, erst seit vergangener Woche ein Datenabgleich stattfindet. In NRW bleibt die Frage offen, ob regelmäßig auch die IBAN-Verbindungen der Firmen verglichen werden. "Es wurde ein mehrstufiges Verfahren mit intensiven Prüfschleifen entwickelt, um Missbrauch von staatlichen Hilfszahlungen effektiv zu verhindern", teilte das Wirtschaftsministerium dort der Zeitung mit.

"Hierzu zählen auch klare Stichprobenprüfungen." Die Bewilligungsstelle stimme sich dabei "soweit erforderlich" mit weiteren Behörden ab - beispielsweise mit der Finanzverwaltung. Wie oft das passiert, werde statistisch nicht erfasst. Beide Bundesländer räumen ein, dass in größerem Umfang mit externen Hilfskräften gearbeitet wird. "Die Investitionsbank Berlin hat sich aus Gründen der Arbeitsökonomie und der Bedürftigkeit der Antragstellenden externe Unterstützung im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung gesichert", teilte die Bank mit. "Der Datenschutz wird hier, wie bei allen ähnlich gelagerten Fällen bei Kooperationen mit externen Dienstleistern, standardmäßig eingehalten." Auch in NRW werde die Landesverwaltung "von einer dreistelligen Anzahl von Mitarbeitern fachlich ausgewiesener externer Dienstleister" unterstützt. "Trotz dieser großen Anzahl von Anträgen und intensiver Prüfschleifen besteht nur in wenigen Einzelfällen der dringende Verdacht des Subventionsbetruges, der unmittelbar erkannt wurde", zitiert das Blatt aus dem Landeswirtschaftsministerium. "Dies zeigt, wie gut dieses engmaschige System der Zusammenarbeit und Betrugsprävention funktioniert."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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