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CDU-Wirtschaftsrat gegen Rodungsstopp auf Tesla-Gelände

Archivmeldung vom 11.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Steiger (2018)
Wolfgang Steiger (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der CDU-Wirtschaftsrat hat den Widerstand gegen die Rodung von Bäumen auf dem Gelände der geplanten Tesla-Autofabrik in Brandenburg scharf kritisiert. "Die Entscheidung der Verwaltungsrichter zur Tesla-Ansiedlung wirft erneut ein Schlaglicht darauf, dass unser Planungs- und Genehmigungsrecht in Deutschland dringend modernisiert werden muss", sagte der Generalsekretär des Unternehmerverbands, Wolfgang Steiger, dem "Handelsblatt".

Steiger weiter: "In unserem Land geht deshalb an vielen Stellen beim Ausbau unserer Infrastruktur und bei Ansiedlungen zu wenig voran." Das sei einer "führenden Industrienation nicht würdig". Der Hauptstadtregion müsse klar sein, dass die Tesla-Ansiedlung "hochgradig imagebildend" sei, sagte Steiger. "Nach dem politischen Missmanagement beim Flughafenbau muss die Landesregierung Brandenburg hier, immer im Rahmen der Gesetze, Genehmigungsprozesse stringent und unanfechtbar beschleunigen."

Hintergrund ist der Eilantrag von Naturschutzbund (Nabu) Brandenburg und Grüner Liga gegen die behördliche Zulassung einer weiteren Rodung von knapp 83 Hektar Wald für die im Bau befindliche Tesla-Fabrik. Nachdem der Eilantrag vom Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder abgelehnt wurde, legten die beiden Naturschutzverbände umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Das Gericht verfügte dann einen erneuten Rodungsstopp, damit vor der Entscheidung über die Beschwerde keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, wie das Gericht mitteilte.

Steiger nannte es "völlig grotesk, dass klassischer Nutzwald, der zyklisch irgendwann immer gerodet und wieder aufgeforstet wird, als besonders schützenswert eingestuft wird". Er gab zugleich zu bedenken, dass wie bei jeder Investition, die hier mit der Rodung von Nutzwald in einer Monokultur verbunden sei, Anpflanzungen auf Ausgleichsflächen stattfänden. Diese seien dann später häufig ökologisch hochwertiger. "Ein einschlägiges Protestpotential und gerichtliche Hürden gibt es leider immer bei solchen Projekten", fügte Steiger hinzu. "Davor darf die Landespolitik nur nicht einknicken."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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