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Kaum Geldwäsche-Meldungen abseits von Banken

Archivmeldung vom 29.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldwäsche (Symbolbild)
Geldwäsche (Symbolbild)

Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Möglichen Geldwäschedelikten wird in Deutschland außerhalb des Bankensektors kaum nachgegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hervor, über welche der "Spiegel" berichtet.

2019 kamen demnach gerade einmal 1,3 Prozent aller Verdachtsmeldungen bei der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU aus dem Nichtfinanzsektor - dazu zählen etwa Immobilienmakler oder Juweliere. In den Vorjahren lag die Quote unter einem Prozent. Die Kontrolle in diesem Bereich liegt bei den Ländern. Deren Personal in den Aufsichtsbehörden kam 2019 nur auf 215 Vollzeitstellen.

Im Saarland etwa gibt es eine Stelle, in Bremen zwei, in Sachsen-Anhalt drei. Spitzenreiter war NRW mit 69 Stellen. Die Bundesregierung kann nicht einmal sagen, wie viele Meldepflichtige - also etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater - es nach dem Geldwäschegesetz insgesamt gibt. Dazu fehle es an Daten, sowohl im Finanz- wie im Nichtfinanzsektor. "Da lacht sich jeder Geldwäscher ins Fäustchen", sagte Markus Herbrand, Obmann der FDP im Finanzausschuss. Der Bundestag habe die Regierung 2017 aufgefordert, mit den Ländern über bessere Aufsichtsstrukturen zu sprechen. "Ich hätte erwartet, dass die Regierung wenigstens die Erstellung einer Datenbank unterstützt, um zu verhindern, dass Geldwäscher einfach von Bundesland zu Bundesland weiterziehen können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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