Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik BDI lehnt Koalitionspläne für Unternehmenssanktionen ab

BDI lehnt Koalitionspläne für Unternehmenssanktionen ab

Archivmeldung vom 12.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo des Vereins "Bundesverband der Deutschen Industrie e.V."
Logo des Vereins "Bundesverband der Deutschen Industrie e.V."

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnt die Pläne von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ab, künftig auch Unternehmen in Fällen wie dem Abgasskandal bei Volkswagen mit Sanktionen zu belegen. "Die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität kann im Rahmen des bestehenden Rechts entwickelt werden", sagte der Leiter der BDI-Abteilung Recht, Wettbewerb und Verbraucherpolitik, Niels Lau, dem "Handelsblatt".

"Das Unternehmensstrafrecht bietet dagegen keineswegs eine Garantie für eine bessere Rechtseinhaltung – führt aber zu unnötiger Kriminalisierung der Wirtschaft", so Lau. Barley hatte ihr Pläne im "Handelsblatt" angekündigt. Straftaten würden zwar auch weiterhin individuell zugerechnet, sagte die Ministerin der Zeitung. Aber wenn es eine erkennbare Struktur im Unternehmen gebe, die kriminelles Verhalten befördere und decke, solle es zu Sanktionen gegen Unternehmen kommen. "Für Fälle, in denen etwa Betrug oder Korruption mit System erfolgen, schaffen wir nun Möglichkeiten, das Unternehmen selbst zu belangen.", so die Justizministerin. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass die Bußgelder bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen können.

Barley will nun die Vereinbarung zu den Unternehmenssanktionen umsetzen. Der BDI sieht hierfür keine Notwendigkeit. "Das geltende Recht bietet bereits jetzt umfassende Sanktionsmöglichkeiten sowohl gegenüber Einzelpersonen als auch gegenüber Unternehmen", sagte Lau. So könnten an der Manipulation beteiligte Personen strafrechtlich belangt werden, und gegen das Unternehmen selbst könnten Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden. "Die möglichen Geldbußen wurden in der vorletzten Legislaturperiode auf zehn Millionen Euro verzehnfacht", so der BDI-Experte. Zudem wies Lau darauf hin, dass weder europäische oder internationale Vorgaben zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts bestünden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte listig in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige