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Der Deutsche Bundestag berät zu Schutzschirm für Conterganopfer

Archivmeldung vom 28.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nebenwirkungen von Contergan: Bei Tierversuchen positiv getestet... (Symbolbild)
Nebenwirkungen von Contergan: Bei Tierversuchen positiv getestet... (Symbolbild)

Bild: Arzte Gegen Tierversuche in Germany

Ein erst Mittwoch veröffentlichter Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu einem 5. Conterganstiftungsgesetz wurde bereits am Donnerstag vom Deutschen Bundestag in erster Lesung verabschiedet. Diese besondere Eilbedürftigkeit zeigt, wie wichtig es der Politik ist, die Conterganopfer zu schützen.

Mit diesem Gesetz soll erreicht werden, dass alle Leistungsbezieher der Conterganstiftung einen besonderen gesetzlichen Bestandsschutz für ihre Conterganrenten bekommen. Was ist passiert? Ein jüngst durch die Stiftung eingeholtes Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass Leistungen für viele ausländische Geschädigte keine hinreichende Rechtsgrundlage im entsprechenden Conterganstiftungsgesetz haben. Deshalb prüfte die Conterganstiftung pflichtgemäß eine Einstellung der Leistungen für alle brasilianischen Opfer und forderte diese zur Stellungnahme auf.

Hierzu erläutert Christian Stürmer, gewählter Betroffenenvertreter der Contergangeschädigten und zugleich Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.: "Als wir vom Contergannetzwerk davon erfuhren, habe ich die brasilianischen Geschädigten an die Rechtsanwältin Karin Buder vermittelt, die sich extrem stark für die dortigen Geschädigten engagiert hat."

Weiter führt Stürmer aus: "Nachdem die beiden zuständigen Fachpolitiker der Regierungsfraktionen im Bundestag, Ursula Schulte (SPD) und Stephan Pilsinger (CDU/CSU) von dem Problem erfuhren, haben sie sich spontan dazu entschlossen, ein Gesetz vorzuschlagen, wonach die Aberkennung von Leistungen für Conterganopfer nur noch bei vorsätzlich unrichtigen/unvollständigen Angaben bei Antragsstellung möglich ist."

Weiter sagt der Betroffenenvertreter Stürmer: "Von den Geschädigten zu verlangen, dem nachzugehen, was damals vor rd. 50 Jahren geschah, als ihre Eltern Leistungen bei der Stiftung beantragten, ist inakzeptabel." Heute sind die Conterganopfer rund 60 Jahre alt und bereiten sich auf ihren Lebensabend vor." Stürmer: "Der Staat hat gegenüber den Geschädigten nicht nur eigene Schuld, sondern auch die Haftung der Schädigungsfirma Grünenthal übernommen." Der Verbandsvorsitzende Stürmer abschließend: "Jetzt gibt es endlich Rechtssicherheit!"

Quelle: Contergannetzwerk Deutschland e.V. (ots)

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