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FDP verlangt Aufklärung über Rürup-Brief zur Rentenbesteuerung

Archivmeldung vom 13.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Kubicki (2019)
Wolfgang Kubicki (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

FDP-Vizechef Wolfang Kubicki fordert vom Bundesfinanzministerium Aufklärung über einen Brief des Rentenexperten und langjährigen Regierungsberaters Bert Rürup aus dem Jahr 2007. "Ich erwarte, dass insbesondere das Bundesfinanzministerium mit diesen Informationen transparent umgeht und dem Bundestag erklärt, warum die damalige Kritik von Bert Rürup keine Berücksichtigung gefunden hat", sagte Kubicki der "Süddeutschen Zeitung".

Auch "die von dieser möglicherweise verfassungswidrigen Regelung Betroffenen", so der FDP-Politiker weiter, hätten "einen Anspruch auf eine rückhaltlose parlamentarische Aufarbeitung". Dazu gehöre zudem "die Offenlegung der Korrespondenz mit dem früheren Vorsitzenden der Sachverständigenkommission". In dem Dokument äußert der damalige Regierungsberater erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Rentenbesteuerung. Laut Rürup verstößt sie "in erheblichen Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung".

Das Problem stelle sich "gleichermaßen" für Selbständige wie für Arbeitnehmer, betroffen seien Ruheständler, die zwischen 2021 und 2058 in Rente gehen, Selbständige auch schon früher. Rürup war von 2002 bis 2003 Chef der Expertenkommission, die im Auftrag der damaligen Bundesregierung eine grundlegend veränderte Rentenbesteuerung konzipierte, seit Anfang 2005 ist diese in Kraft. Der Brief wirft die Frage auf, ob der Staat womöglich bei zahlreichen Steuerzahlern und Ren tnern zu viel kassiert. Rürup, der jahrelang auch als Chef der sogenannten Wirtschaftsweisen die Bundesregierung beriet, war 2002 vom damaligen SPD-Kanzler Gerhard Schröder zum Leiter einer Expertenkommission ernannt worden, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Rentenbesteuerung auf eine völlig neue Grundlage stellen sollte.

Karlsruhe untersagte seinerzeit aber ausdrücklich eine "Zweifachbesteuerung", die auch "Doppelbesteuerung" genannt wird. Durch dieses Verbot soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer und Selbständige während ihres Erwerbslebens aus bereits versteuertem Einkommen Beiträge in die Altersvorsorge einzahlen, die dann im Ruhestand mit der Rentenauszahlung erneut versteuert werden. Nach den Vorarbeiten der Rürup-Kommission trat Anfang 2005 das noch immer geltende Alterseinkünftegesetz in Kraft. Rürup äußerte aber erst in seinem Brandbrief vom 20. Juli 2007 deutliche Zweifel an dem Gesetz. Das Schreiben schickte er an die Dienstadressen der damaligen SPD-Bundesminister Peer Steinbrück (Finanzen) und Franz Müntefering (Arbeit und Soziales). Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilte dazu in einer Stellungnahme auf SZ-Anfrage mit: "Die seit 2005 geltenden gesetzlichen Grundlagen wurden seinerzeit verfassungsrechtlich geprüft und seitdem in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts für verfassungskonform befunden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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