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Zögerliche Umsetzung bei der Integration von Menschenrechten in der Wirtschaft - Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Nationalen Aktionsplan

Archivmeldung vom 21.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte und Wirtschaft durch das Bundeskabinett erklärt Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Der heute vom Kabinett verabschiedete Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ist weit entfernt vom ambitionierten Aktionsplan, den die Bundesregierung 2015 beim G7-Gipfel im bayrischen Schloss Elmau angekündigt hatte. Er enthält aber erste Schritte und Verabredungen zu einer verbesserten Integration von Menschenrechten in die Wirtschaft und weist damit in die richtige Richtung.

Begrüßenswert ist, dass die Bundesregierung die Erwartung an alle deutschen Unternehmen formuliert, eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung in ihre Unternehmensprozesse zu verankern und regelmäßig zu überprüfen. Gut ist auch das Anliegen, relevante Branchensektoren zu identifizieren, um die Umsetzung der UN-Leitprinzipien in diesen Bereichen voranzubringen. So deutlich wurde die Erwartung in den bisher vorliegenden Aktionsplänen anderer Länder nicht formuliert.

Wenig überzeugend ist der Nationale Aktionsplan allerdings bei den meisten Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung selbst die Menschenrechte umsetzen will: Es fehlt ein klares Bekenntnis, Problemsektoren der Wirtschaft in Zukunft stärker zu identifizieren, zu kontrollieren, gefundene Probleme abzubauen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.

Der Nationale Aktionsplan hätte diese Unternehmen zu umfassenden menschenrechtlichen Folgeabschätzungen und Berichterstattung verpflichten müssen. Auch enthält der Aktionsplan weder neue Verpflichtungen, das öffentliche Beschaffungswesen stärker an Menschenrechten auszurichten, noch besondere Verpflichtungen für Unternehmen in öffentlicher Hand.

Zu bedauern ist außerdem, dass es keine Veränderungen für Betroffene von Menschenrechtsverletzung aus dem Ausland beim Zugang zum deutschen Rechtssystem geben wird. Dies wird der besonderen Verantwortung des deutschen Staates für die Wirtschaftstätigkeit der transnationalen Unternehmen in staatlicher Hand nicht gerecht. Zentral für die weitere Entwicklung ist nun, ob es gelingt einen wirkungsvollen Umsetzungsprozess zu starten.

WEITERE INFORMATIONEN

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte "Zögerliche Umsetzung - Der politische Wille reichte nicht weiter: Deutschland setzt die UN-Leitprinzipien um - mit kleinen Schritten"

www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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