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Bundesregierung will Pflegermangel in Krankenhäusern bekämpfen

Archivmeldung vom 03.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung arbeitet erstmals seit Jahren daran, den Pflegermangel an deutschen Krankenhäusern zu bekämpfen. Nach einem Bericht der "Welt am Sonntag" (2. Februar 2014) sollen Kliniken künftig finanziell dafür belohnt werden, ausreichend Krankenpfleger und -schwestern zu beschäftigen. "Gute und fachkundige Behandlung ist nur möglich, wenn Pflegekräfte und Ärzte nicht dauerhaft überlastet sind", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der Zeitung.

Auf diese Weise sollen Falschbehandlungen und Probleme vermieden werden, die auf Zeitmangel und Überlastung zurückzuführen sind. Zahlen sollen die Krankenkassen. Das Bundesgesundheitsministerium verhandelt dem Bericht zufolge bereits mit dem Bundesfinanzministerium und anderen Beteiligten darüber. Denkbar ist laut Gesundheitsministerium, dass ein Krankenhaus, das mehr Pfleger pro Station beschäftigt, mehr Geld erhalten soll als eines mit knapper Personalausstattung.

Derzeit bekommen die Krankenhäuser von den Kassen für einzelne medizinische Leistungen wie Operationen sogenannte Fallpauschalen, unabhängig von der Dauer oder der Zahl oder der eingesetzten Pfleger. Das 1996 eingeführte Fallpauschalensystem habe zu einer teils drastischen Unterversorgung auf Krankenhausstationen geführt, kritisiert etwa der Pflegerberufsverband DBfK.

Laut Statistischem Bundesamt haben die Kliniken seither rund 50.000 Arbeitsplätze für Pfleger und Schwestern abgebaut. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Alfred Dänzer, sagte, den Kliniken sei durchaus bewusst, dass es an Pflegern fehle.

Verantwortlich sei die restriktive Ausgabenpolitik der Krankenkassen. "Unsere Personalkosten steigen Jahr für Jahr um jeweils drei Prozent, aber die Kassen geben uns nur zwei Prozent dazu. Das können Sie nun einmal nicht anders auffangen als durch Personalabbau", so Dänzer. Auch die Bundesländer kämen ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kliniken häufig nicht nach.

Patienten werden in großen Kliniken besser behandelt

Krankenhauspatienten werden in großen oder spezialisierten Kliniken tendenziell besser behandelt als in kleinen Häusern, die alles machen. Das geht aus einer Auswertung hervor, die das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen für die "Welt am Sonntag" (2. Februar 2014) erstellt hat. "Wir haben ein Problem mit kleinen Kliniken", sagte dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzendes des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg, "und zwar nicht so sehr mit denen auf dem Land, sondern eher im städtischen Raum".

Dort konkurrieren häufig viele kleine Kliniken um Patienten. Der Auswertung zufolge weist etwa jedes zehnte wenig spezialisierte Krankenhaus deutliche Mängel bei der Qualität der Behandlung und der Versorgung der Patienten auf. Bei Kliniken mit hohem Spezialisierungsgrad - tendenziell großen Häusern mit hohen Fallzahlen für einzelne Krankheitsbilder - war lediglich jedes 20. auffällig.

Grundlage der Erhebung sind Daten der Krankenkasse AOK und des Qualitätssicherungsinstituts BQS von 1349 Kliniken. Die Ergebnisse der Auswertung legen nahe, dass mehr gesetzliche Vorgaben für Mindestfallzahlen die Patienten schützen könnten. Allerdings wehren sich die Interessenvertretungen der Krankenhäuser seit Jahren immer wieder gegen eine generelle Einführung von Mindestfallzahlen. Dies sei eine Einschränkung der Berufsfreiheit von Chirurgen, sagte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Alfred Dänzer. "Solche Vorgaben sind dann akzeptabel, wenn der eindeutige Beweis erbracht werden kann, dass sie der Gesundheit der Patienten nützen."

Die Krankenhäuser argumentieren, dass der Beleg für den Nutzen für jede Art von Operation oder Behandlungsmethode einzeln erbracht werden müsse - ähnlich wie in einer Medikamentenstudie. In Deutschland existieren derzeit nur für wenige Behandlungen im Krankenhaus solche Untergrenzen, die beispielsweise vorgeben, wie häufig eine Abteilung eine Operation durchführen muss, um dafür von den Kassen zugelassen zu werden. Dahinter steht der Gedanke, dass Abteilungen, die viele Operationen durchführen, über besondere Erfahrung verfügen. Derzeit dürfen Chirurgen beispielsweise Knie oder Wirbelsäulen operieren, auch wenn sie dies nur einmal im Jahr tun.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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