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Bundesrechnungshof: Viele Pfleger haben Corona-Bonus nicht bekommen

Archivmeldung vom 14.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Eingang des Bundesrechnungshofs (Adenauerallee 81 in Bonn). Bild: de.wikipedia.org
Eingang des Bundesrechnungshofs (Adenauerallee 81 in Bonn). Bild: de.wikipedia.org

Viele Pflegekräfte haben den 2020 versprochenen, staatlich finanzierten Corona-Bonus offenbar nicht erhalten. Das berichten die "Süddeutsche Zeitung", WDR und NDR unter Berufung auf einen bisher unveröffentlichten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (BRH).

Dieser kommt zu dem Ergebnis, das Verfahren zur Auszahlung der Prämien sei "fehler- und missbrauchsanfällig" gewesen. Zahlreiche Einrichtungen hätten "keine Auszahlung der Bundesmittel" beantragt. Andererseits hätten manche Firmeninhaber die staatliche Prämie nicht nur für ihre Beschäftigten, sondern "zu Unrecht" auch für sich selbst geltend gemacht, heißt es in dem Papier.

Der Bundesrechnungshof fürchtet, dass sich die Unregelmäßigkeiten bei der Corona-Prämie in diesem Jahr wiederholten. Die Auszahlungen der Prämie für 2022 an die 1,2 Millionen Beschäftigten solle nach dem gleichen Muster erfolgen wie beim ersten Corona-Bonus. Es sei zu erwarten, "dass sich damit die Anfälligkeit des bisherigen Verfahrens für Fehler und Missbrauch" beim Pflegebonus fortsetzt, zitiert die SZ aus dem Prüfbericht. Der BRH zieht generell ein düsteres Fazit bei Corona-Hilfsmaßnahmen des Staates für Krankenhäuser, für Pflegekräfte und den kostenlosen Schnelltests für die Bürger. "In weiten Teilen wurde und wird absehbarem Missbrauch bei der Mittelverwendung nicht durch Verfahrensregelungen effektiv gegengesteuert." Der Bericht der Kontrollbehörde für die Staatsfinanzen soll im November im zuständigen Haushalts- beziehungsweise Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags beraten und erst dann veröffentlicht werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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