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Verbraucherschützer Müller fordert Steuerbonus bei Spende von Online-Retouren

Archivmeldung vom 12.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, hat steuerliche Erleichterungen für Online-Händler gefordert, die retournierte Waren an gemeinnützige Organisationen spenden statt sie zu vernichten. "Dass funktionsfähige und neuwertige Produkte systematisch vernichtet werden, ist schwer erträglich", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Die zurückgegebenen Waren müssten anderweitig verwendet werden. "Dafür müssen Anreize geschaffen werden. Zum Beispiel das Spenden von Produkten an gemeinnützige Organisationen steuerlich zu erleichtern", forderte Müller. Für Produkte, die Internet-Händler wie Amazon kostenlos an Hilfsorganisationen abgeben, müssen sie in Deutschland bisher den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zahlen. Wegen dieser Zusatzkosten ist der Anreiz für viele Online-Händler groß, schwer wiederverkäufliche Waren einfach zu vernichten statt sie zu spenden.

"Das Problem hat seine Wurzel auch bei den großen Mengen von Produkten zweifelhafter Qualität, die heute über Online-Marktplätze vertrieben werden", sagte vzbc-Chef Müller Verbraucher könnten mangelnde Qualität nur schwer erkennen. "Wir brauchen eine striktere Kontrolle von Produktsicherheit und Qualität", sagte der vzbv-Chef. "Außerdem brauchen wir langlebigere Produkte und eine bessere Verbraucherinformation über diese Aspekte - und nicht zuletzt kann jede und jeder sich vor dem Kauf auch mal fragen: Brauche ich das wirklich?"

Quelle: Rheinische Post (ots)

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