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NRW-CDU will Gefährder länger festsetzen

Archivmeldung vom 24.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
CDU
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

CDU-Landeschef Armin Laschet fordert, dass in NRW die Dauer des Unterbindungsgewahrsams ausgeweitet wird. "Damit können Gefährder, von denen die Begehung einer Straftat erwartet wird, festgesetzt werden", sagte er der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". NRW gehöre zu den drei Bundesländern, in denen dies nur bis zum Ende des Folgetages möglich ist. In Bayern und Baden-Württemberg sei dies bis zu 14 Tage möglich - "das muss auch in NRW die Regelung werden".

Zudem müsse die Landespolizei endlich die Möglichkeit zu verdachtsunabhängigen Kontrollen erhalten. Während es in 13 Bundesländern die sogenannte Schleierfahndung gebe, lehne NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) eine solche Regelung weiterhin ab. Laschet bekräftigte auch seine Forderung nach einem digitalen Abwehrzentrum für NRW im Kampf gegen islamistische Agitation im Netz.

Anm. d. Red.: Da der Begriff "Gefährder" nicht definiert ist, fällt grundsätzlich jeder darunter. Somit ist es möglich, jeden, der willkürlich herausgegriffen wird, für 2 Wochen einzusperren ohne Kommunikationsmöglichkeit nach außen oder rechtliches Gehör. Im Normalfall bedeutet dies, daß denjenigen, denen dies widerfährt, in der Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls der Obdachlosigkeit enden, weil diese unentschuldigt an ihrem Arbeitsplatz fehlen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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