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Managergehälter: Hauptversammlung soll das letzte Wort haben

Archivmeldung vom 25.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Nach der Einigung der Rechtspolitiker von Union und SPD über die gesetzliche Begrenzung der Managergehälter soll künftig die Hauptversammlung eines börsennotierten Unternehmens das letzte Wort haben. Dies geht aus dem Textentwurf der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz hervor, der der "Rheinischen Post" vorliegt.

"Über die Vorstandsvergütung wird künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden", heißt es darin. "Um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird der Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen verpflichtet, ein Maximalverhältnis zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen des jeweiligen Unternehmens festzulegen", heißt es darin weiter.

Die Union setzte damit durch, dass am Ende die Aktionäre und damit die Eigentümer des Unternehmens über die Höhe der Vorstandsvergütungen entscheiden. Die SPD konnte im Gegenzug erreichen, dass der Aufsichtsrat ein Maximalverhältnis zum Durchschnitt der Arbeitnehmergehälter angeben muss. "Der Aufsichtsrat legt ja bisher schon die Höhe der Vorstandsgehälter fest. Wir schaffen jetzt noch ein wenig mehr Transparenz, indem der Aufsichtsrat nun zusätzlich noch sagen muss, wie hoch ein Vorstandsgehalt im Verhältnis zum Durchschnitt der Arbeitnehmergehälter in der Firma ist", sagte der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings der Zeitung.

"Solange klar ist, dass nicht der Staat die Gehälter festlegt, ist mehr Transparenz gut, um eine Ausuferung von Managergehältern schwerer zu machen", sagte Krings. "Auch deshalb haben wir die SPD davon überzeugt, dass abschließend die Unternehmenseigner in der Hauptversammlung über die Vorstandsgehälter entscheiden", so der Unionsfraktionsvize.

Unionsfraktionsvize Fuchs gegen Begrenzung der Manager-Gehälter

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs (CDU), lehnt den in den Koalitionsverhandlungen gefundenen Kompromiss zur Begrenzung von Manager-Gehältern ab. "Ich bin dagegen, weil es meiner Meinung nach die Sache der Eigentümer ist, die Höhe der Gehälter ihrer Vorstände und Aufsichtsräte festzulegen und nicht eine Sache der Politik", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". "Das ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Und das habe ich nicht so gerne. Ich bitte darum, dass der Punkt nochmal überdacht wird." Fuchs zufolge wurde der Kompromiss in der Arbeitsgruppe Justiz erzielt. Man habe die Arbeitsgruppe Wirtschaft aber gar nicht gefragt. Die Einigung sieht vor, dass die Hauptversammlung jedes börsennotierten Unternehmens künftig prozentual festlegen muss, um wie viel höher der Verdienst jedes Vorstandsmitglieds gegenüber dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen in der Firma maximal sein darf.

Aktionärsschützer lehnen gesetzliche Deckelung der Managergehälter ab

Aktionärsschützer lehnen eine gesetzliche Begrenzung der Vorstandsgehälter, auf die sich die Unterhändler von Union und SPD geeinigt haben, ab. "Das ist Symbolpolitik und eine billige Einigung", sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz, dem Berliner "Tagesspiegel". Kritik kommt auch aus der CDU. "Das ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte von Unternehmen. Vorstandsgehälter festzulegen, ist Sache der Aktionäre und nicht des Staates", sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs dem "Tagesspiegel".

GfK: Deutsche wollen Manager-Gehälter begrenzen

Die Deutschen gönnen den Top-Managern ihre Spitzengehälter nicht. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der GfK im Auftrag der "Welt am Sonntag". Die GfK befragte 994 Personen, ob sie dafür wären, dass niemand innerhalb eines Unternehmens mehr als zwölfmal so viel verdienen darf wie der am schlechtesten bezahlte Mitarbeiter.

So fordern es die Initiatoren des Schweizer Volksbegehrens 1:12, über das die Eidgenossen an diesem Sonntag abstimmen. Mit 73,3 Prozent votieren in der deutschen Umfrage knapp drei Viertel der Befragten dafür. Gut 21 Prozent sind dagegen. Die hohe Zustimmung zieht sich - wenn auch in Variationen - durch alle Bevölkerungsgruppen und sozialen Schichten. Signifikante Ausreißer gibt es nur wenige: Unter den Befragten mit Abitur beziehungsweise abgeschlossenem Studium stimmen zwar nur knapp zwei Drittel für die Regel. Das aber ist wenig überraschend. 77,4 Prozent der Hauptschulabgänger sind für eine harte Begrenzung der Gehälter nach oben. Besonders groß ist die Zustimmung in Berlin: Mit fast 95 Prozent der Befragten stimmt praktisch jeder Berliner für die Gehaltsgrenze. In Thüringen sind die Verhältnisse ähnlich. Erstaunlich fallen die Ergebnisse im Westen aus. Dort findet die 1:12-Regel nicht etwa in den armen Bundesländern die meisten Unterstützer, sondern im wohlhabenden Baden-Württemberg. Dort sind 82 Prozent der Bevölkerung dafür. In Hessen sind es immerhin 78 Prozent, in Bayern 74 Prozent und im reichen Hamburg 72 Prozent.

Mindestlohn und Rente bleiben größte Streitpunkte

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte "Bild am Sonntag": "Strittig ist die Finanzierung der Mütterrente, das ist einer der wirklich harten Knackpunkte. Wenn wir die Mütterrente aus Beiträgen zahlten, wäre das systemwidrig und es bliebe kaum noch Spielraum für alles andere. Die Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren ist uns aber ein Kernanliegen. Wir brauchen dringend eine Regelung für alle, die jahrzehntelang geschuftet haben und durch hohe Abschläge bestraft werden, wenn sie nicht mehr können." Die CDU hingegen beharrt auf der Mütterrente: "Die Mütterrente ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente sind Verbesserungen wünschenswert. Beitragserhöhungen darf es dafür aber nicht geben. Generell gilt für uns: Abweichungen von der Rente mit 67 müssen wirklich der Ausnahmefall bleiben. Unbezahlbare Frühverrentungen verletzen die Generationengerechtigkeit."

Beim Thema Mindestlohn streiten Union und SPD vor allem über den Zeitpunkt der Einführung. CDU-Generalsekretär Gröhe: "Nun geht es um die Frage, ab wann das gilt. Hier ringen wir um eine vernünftige Regelung, die keine Arbeitsplätze vernichtet."

Generell sei der Weg für den Mindestlohn nach den Worten Gröhes jedoch frei: "Der Mindestlohn wird kommen. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass über seine Höhe in Zukunft nicht die Politik, sondern eine Kommission der Tarifparteien entscheidet. Und sicherlich wird bei der Einführung der Betrag 8,50 Euro eine Rolle spielen." Der genaue Betrag wird nach den Worten von SPD-Generalsekretärin Nahles erst ganz zum Schluss der Koalitionsverhandlungen entschieden: "Es ist klar, dass der gesetzliche Mindestlohn kommt. Die Höhe wird erst in den letzten Stunden der Verhandlungen entschieden werden, aber 8,50 Euro müssen sein."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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