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Ex-Bundesrichter Neskovic begrüßt Hartz-IV-Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts

Archivmeldung vom 28.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic begrüßt die Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts, wegen der Hartz-IV-Sanktionen das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die 15. Kammer des Gerichts hält die Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene für verfassungswidrig und legte die Sache Karlsruhe vor.

»Die Vorlage hat gute Chancen, wenn man die bisherigen Entscheidungen des Bundesfassungsgerichts zugrunde legt«, so Neskovic gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe). Schließlich habe Karlsruhe in vorherigen Urteilen festgelegt, dass der einzige Maßstab des Existenzminimums der Bedarf sei: »Der Bedarf hängt nicht vom Wohlverhalten des Hartz-IV-Beziehers ab.« Aus erzieherischen Gründen das Existenzminimum zu unterschreiten, wäre demnach nicht verfassungsgemäß. »Es gibt kein Minimum vom Minimum«, erklärte Neskovic.

Paritätischer begrüßt aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Gotha und fordert Abschaffung der Sanktionen

Als möglicherweise bahnbrechend begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband den Beschluss des Sozialgerichts Gotha, das die bestehenden Sanktionsregelungen in Hartz IV für verfassungswidrig hält und daher in dieser Frage am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Der Verband fordert die Abschaffung der Sanktionen und eine arbeitsmarktpolitische Offensive zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.

"Spätestens mit den massiven Kürzungen bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose seit 2010 und der daraus folgenden Zweiklassenarbeitsmarktpolitik ist das Prinzip des Forderns und Förderns von der Bundesregierung aufgegeben worden. Damit ist das Recht auf Sanktionen verwirkt", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Angesichts einer Förderquote von mittlerweile nur noch 9 Prozent und einer Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent seien Sanktionen nicht länger zu rechtfertigen. "Wenn die Jobcenter den Betroffenen keine echte Perspektive anbieten können, sind Sanktionen nicht nur sinnlos, sondern geradezu unredlich. Bei den Sanktionen handelt es sich keinesfalls um eine Petitesse", betont Schneider. "Hier werden Menschen tatsächlich unter die Armutsgrenze gedrückt."

Der Verband fordert die komplette Abschaffung der Sanktionen und einen arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel. "Statt sinnlose Sanktionen brauchen wir eine arbeitsmarktpolitische Offensive, die den Menschen echte Perspektiven eröffnet", fordert Schneider. Notwendig seien eine neuerliche Instrumentenreform und eine deutliche Aufstockung des Eingliederungstitels für Maßnahmen zur Integration Langzeitarbeitsloser. "Wir brauchen insbesondere mehr Qualifizierungsmöglichkeiten, die Möglichkeit längerfristiger Förderung sowie einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung", so Schneider. Nach Schätzungen des Paritätischen bedürfte es eines zusätzlichen Finanzvolumens von mindestens drei Milliarden Euro, um ein entsprechendes Hilfsangebot zu finanzieren.

Quelle: neues deutschland / Paritätische Wohlfahrtsverband (ots)

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