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Kirchhof verteidigt sein Steuerkonzept als sozial gerecht

Archivmeldung vom 02.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dieter Schütz  / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Der Steuerrechtlicher Paul Kirchhof hat sein Konzept eines einheitlichen Steuersatzes für alle Einkommen als sozial gerecht verteidigt. "Es ist gerecht, wenn ein Mensch, der eine Million Euro Jahreseinkommen erhält, davon fast 250 000 Euro in die Staatskasse bezahlt, während derjenige, der nur 20 000 Euro im Jahr verdient, je nach Familienverhältnissen einen Jahresbetrag von etwa 1000 Euro zu entrichten hat", sagte der frühere Verfassungsrichter der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Das gegenwärtige Steuersystem sei ungerechter als sein Konzept. Auf Kapital werde heute nur ein Steuersatz von 25 Prozent erhoben, auf Arbeit dagegen ein Satz von bis zu 45 Prozent. Nach Kirchhofs Konzept soll es künftig unabhängig von der Höhe des Einkommens nur noch einen Einheitssteuersatz von 25 Prozent geben. Nur im unteren Einkommensbereich hat Kirchhof zwei Stufen vorgesehen: Zwischen 10 000 und 15 000 Euro Jahreseinkommen soll der Steuersatz 15, bis 20 000 Euro 20 Prozent betragen. 

Ökonom Rürup sieht in Steuerreform "intellektuelle Großtat"

Der Ökonom Bert Rürup sieht politisch keine Chancen für eine Umsetzung des Steuerkonzepts von Paul Kirchhof. "Die Ungleichheit der Verteilung der Einkommen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Durch das Konzept von Herrn Kirchhof würde diese Entwicklung einen weiteren Schub bekommen. Von daher sehe ich keine Chance einer politischen Umsetzung", sagte der Professor der Tageszeitung "Die Welt".

Rürup hat als Politikberater insbesondere die "Agenda 2010" des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder vorbereitet und an zahlreichen weiteren Reformprojekten mitgearbeitet. Rürup bezeichnet das jüngst vorgestellte Bundessteuergesetzbuch des Heidelberger Staatsrechtlers zwar als "intellektuelle Großtat", kritisiert jedoch: "Nur Einfachheit ist kein steuerpolitisches Ziel an sich. Ein Steuersystem muss wachstums- und beschäftigungsfreundlich, ergiebig und verteilungspolitisch zielgenau sein. Von diesen drei Zielen wird im Wesentlichen nur das erste erfüllt." Bei jedem Reformkonzept müsse zudem die Umsetzbarkeit mitbedacht werden. Rürup: "Natürlich hatte auch ich die Sehnsucht nach dem ganz großen Wurf. Aber die Erfahrung sagte mir: Kleine Schritte, die in die gleiche Richtung getan werden, sind besser als ein Big Bang, der in aller Regel ein Konzept bleibt und nie umgesetzt wird."

Nach seiner Emeritierung 2009 wechselte der Professor als Chefökonom zum Finanzdienstleister AWD. Später etablierte er gemeinsam mit AWD-Gründer Carsten Maschmeyer die Beratungsfirma MaschmeyerRürup AG.

2013 kommt kleine Steuersenkung

Während die schwarz-grüne Koalition noch über Steuersenkungen streitet, wird die nächste Entlastung wohl zwangsläufig 2013 stattfinden. Dann muss nach Informationen der Zeitungen der WAZ-Gruppe (Samstagausgabe) voraussichtlich der steuerliche Grundfreibetrag um rund 100 Euro steigen. Das würde die Bürger um etwa eine Milliarde Euro jährlich entlasten. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen hätten zehn bis 20 Euro mehr pro Jahr. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung verpflichtet, das Existenzminimum der Bürger sicherzustellen - durch steuerliche Freibeträge und den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II. Im Hause von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen rechnet man damit, dass der Hartz-IV-Satz nach 2012 auch 2013 steigt. Der Steuerfreibetrag bleibt 2012 stabil, Fachleute der Koalition weisen aber darauf hin, dass der Grundfreibetrag 2013 wohl zu niedrig liegt. Steuerexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sieht das ähnlich. Wenn sich die Preisentwicklung fortsetze, "ist es zwingend, den Grundfreibetrag anzuheben", sagte er der WAZ. Gegenwärtig liegen die Freigrenzen bei 8004 Euro für Erwachsene und 7008 Euro für Kinder. 2009 und 2010 stieg der Freibetrag in Schritten um 340 Euro an. Gleichzeitig wurden die Steuertarife angepasst. Das würde dem Plan der FDP, 2013 die kalte Progression abzuschwächen, entgegenkommen.

Quelle: Rheinische Post (ots) / dts Nachrichtenagentur / Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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