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Linke enttäuscht über Entscheidung zu Snowden-Vernehmung

Archivmeldung vom 12.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
André Hahn (2009)
André Hahn (2009)

Foto: Sozi
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Linken-Innenpolitiker André Hahn hat sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezeigt, die Klage zur Vernehmung von Edward Snowden in Deutschland abzuweisen. "Ich bin völlig überrascht von der Entscheidung des Verfassungsgerichts", sagte Hahn dem "Tagesspiegel" (Onlineausgabe). "Der Verweis auf eine angebliche Unzulässigkeit ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass sich die Karlsruher Richter mit der ohne Zweifel komplizierten Materie lieber gar nicht erst befassen wollten."

Hahn, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium und stellvertretendes Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss sagte weiter: "Die Entscheidung ist allerdings mit Sicherheit kein Freibrief für die Bundesregierung die Arbeit des Untersuchungsausschusses weiter zu behindern, denn dagegen werden wir uns zur Wehr setzen, gegebenenfalls auch vor dem Bundesgerichtshof, auf den die Verfassungsrichter ausdrücklich verwiesen haben."

CDU-Obmann: Urteil zu Snowden-Vernehmung war absehbar

Der Unions-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Roderich Kiesewetter, hält die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einer möglichen Vernehmung von Edward Snowden für konsequent. "Das war absehbar", sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Rundschau" (Samstagausgabe). "Der Antrag war an sich schon fragwürdig. Jetzt kann sich der Ausschuss endlich um seine inhaltliche Arbeit kümmern."

Die Opposition wollte die Vernehmung einklagen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag entschieden, dass US-Whistleblower Edward Snowden nicht als Zeuge vor dem NSA-Untersuchungsausschuss vernommen werden muss.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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