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Grünen-Chefin verteidigt Antidiskriminierungsgesetz

Archivmeldung vom 09.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Annalena Baerbock (2019)
Annalena Baerbock (2019)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) verteidigt. Es sei ein Novum, schließe aber eine "eine entscheidende Schutzlücke", teilte Baerbock am Dienstagnachmittag über den Kurznachrichtendienst Twitter mit.

Baerbock weiter: "Bislang gibt es nur gesetzlichen Diskriminierungsschutz im Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern." Dieser werde durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes gewährleistet. Was bislang gefehlt habe, sei ein Schutz im Verhältnis zwischen Bürgern und dem Staat. "Diese Schutzlücke schließt das Berliner LADG." Das sei ein "großer Fortschritt".

Es gehe dabei nicht um einen Generalverdacht, die allermeisten Beamten machten einen "super Job". Aber es gebe Fälle von Rassismus und Diskriminierung auch in den Institutionen, so Baerbock. Insofern gehe es vielmehr um ein Anerkennen von Realität und die Schutzverantwortung des Staates gegenüber seinen Bürgern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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