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Grüne: Verbraucherschutz darf keine Querschnittsaufgabe der Bafin bleiben

Archivmeldung vom 15.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Nicole Maisch / Bild: nicole-fuer-kassel.de
Nicole Maisch / Bild: nicole-fuer-kassel.de

Die Grünen im Bundestag fordern mehr Durchschlagskraft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin: Der Verbraucherschutz dürfe "nicht Querschnittsaufgabe bleiben", so Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik der Grünen-Fraktion im Bundestag, im "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).

Auch nach der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Juli scheint nicht klar, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin mit ihren neuen Kompetenzen beim Verbraucherschutz umgehen wird: Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, aus der das "Handelsblatt" zitiert.

Nach Meinung von Maisch mauern Regierung und Finanzaufsicht. "Trotz Nachfrage geben sie null Einblicke, wie das weitere Aufsichtsziel des kollektiven Verbraucherschutzes innerhalb der Bafin verankert werden soll." Mit der Einführung des Gesetzes ist der Verbraucherschutz offizielles Aufsichtsziel der Bafin geworden. Sie kann einfacher gegen unseriöse Anbieter vorgehen, vor sogenannten Graumarkt-Produkten warnen und sogar den Verkauf einzelner Finanzanlagen verbieten. Ob die Behörde dazu zusätzliches Personal einstellen oder ein eigenes Exekutivdirektorat einrichten wird, will die Regierung in der Anfrage nicht beantworten, schreibt das "Handelsblatt". Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes heiße es unter anderem: "Die Bafin bereitet sich derzeit intensiv darauf vor", die Aufgaben wahrzunehmen. Eine Sprecherin der Bafin erklärte: "Der Entscheidungsprozess dazu dauert noch an."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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