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Edathy: Konsequenzen aus NSU-Fahndungspannen ziehen

Archivmeldung vom 23.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sebastian Edathy Bild: edathy.de
Sebastian Edathy Bild: edathy.de

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), hat die Innenminister von Bund und Ländern aufgefordert, aus den NSU-Fahndungspannen entschlossen Konsequenzen zu ziehen.

"Ich gehe davon aus, dass Vorschläge gemacht werden, die auf eine nicht nur oberflächliche Reform der Sicherheitsbehörden hinauslaufen, insbesondere was den Verfassungsschutz betrifft", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" angesichts der Innenministerkonferenz in Hannover. "Denn der Verfassungsschutz befindet sich in keiner guten Verfassung. Da liegt ein strukturelles Versagen vor." Edathy fügte hinzu: "Wenn man das offenkundige Versagen nicht zum Anlass nimmt, die Strukturen zu verändern, dann frage ich mich, wann das denn überhaupt einmal der Fall sein sollte."

Der SPD-Politiker mahnte unter anderem einen anderen Umgang mit V-Leuten an und empfahl dafür ein eigenes Gesetz. Eine Fusion von Verfassungsschutzämtern sei im Übrigen "eine denkbare Variante", erklärte er, fügte aber hinzu: "Ich kann mir kaum ein Land vorstellen, das dazu bereit ist. Das widerspricht meiner Erfahrung." Bei der Innenministerkonferenz geht es heute schwerpunktmäßig um die Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus.

Experten fordern klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten

Als Konsequenz aus der Bedrohung durch den Rechtsterrorismus sollen zahlreiche Gesetze korrigiert werden. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung". Eine Bund-Länder-Expertengruppe empfiehlt den Innenministern nun, das Bundesamt für Verfassungsschutz im Gesetz "als Zentralstelle" zu stärken, vergleichbar mit dem Bundeskriminalamt (BKA).

Zudem fordern die Experten "baldige, möglichst bundeseinheitliche" Regelungen für den Einsatz von V-Leuten. Die Rechtssicherheit sei auch im Interesse der V-Leute selbst und der Beamten, die sie führen. "Ein Freibrief für V-Leute bei Straftaten kommt nicht in Betracht", heiße es in dem Expertenbericht für die heutige Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern.

Die Experten schränken allerdings ein, es solle in der Hand der Staatsanwaltschaften bleiben, bei Rechtsbrüchen von V-Leuten und deren Führern gegebenenfalls von einer Strafverfolgung abzusehen. Mehr Befugnisse verlangen die Fachleute für den Generalbundesanwalt. Er solle Verfahren an sich ziehen können, wenn eine Tat geeignet sei, die öffentliche Sicherheit oder den Rechtsfrieden in "erheblichem Maße zu beeinträchtigen". Er müsse ermächtigt werden, unterschiedliche Ermittlungen einer einzigen Staatsanwaltschaft zu übertragen.

Für den Verfassungsschutz in Bund und Ländern verlangen die Experten, die gegenseitigen Informationspflichten auszuweiten. Außerdem plädieren sie für eine engere Abstimmung mit der Polizei. Ursache für die Defizite im Kampf gegen den Rechtsterrorismus sei "ein Trennungsgebot in den Köpfen". Diese "Kopfsperre" müsse bei Polizei und Verfassungsschutz abgebaut werden, schreiben die ehemaligen Innenminister Karl Peter Bruch und Heino Vahldieck sowie die Rechtsexperten Bruno Jost und Eckhart Müller. Sie hatten 15 Monate lang die Mordserie des NSU untersucht. Beim NSU-Komplex habe es schon früh die Möglichkeit gegeben, Ermittlungen zusammenzuführen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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