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Uhl: Bundesverfassungsgericht bezichtigt die frühere rot-grüne Bundesregierung erneut des Verfassungsbruchs

Archivmeldung vom 07.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Aufklärungsflugzeugen in der Türkei im Jahre 2003 erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Nach dem NPD-Verbotsverfahren und dem Luftsicherheitsgesetz ist dies nun der dritte Fall eines vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsbruchs der rot-grünen Bundesregierung.

Zudem hat die im Februar ergangene Grundsatzentscheidung zur Online Durchsuchung deutlich gemacht, dass die Rechtsgrundlage, auf der die rot-grüne Bundesregierung Online-Durchsuchungen durchführen wollte, materiell verfassungswidrig war.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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