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Middelberg: Wichtiges Update für Deutschlands Cybersicherheit

Archivmeldung vom 28.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mathias Middelberg  (2020)
Mathias Middelberg (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung das IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg: "Die IT-Sicherheitslage ist angespannt. Die Zahl der Cyberattacken nimmt immer weiter zu, und die Angriffe werden immer ausgefeilter."

Middelberg weiter: "Nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik übersteigt die Zahl der Schadprogramme inzwischen die Milliardengrenze. Allein von Juni 2019 bis Mai 2020 sind rund 117 Millionen neue Varianten hinzugekommen - das sind etwa 320.000 neue Schadprogramme pro Tag.

Fast jeder von uns hat schon einmal den Ausfall seines Computers oder auch den Verlust seines Handys erlebt. Wir Verbraucher, aber auch die Wirtschaft und der Staat sind längst von sicheren IT-Systemen abhängig. Das gilt erst recht während der Corona-Pandemie, in der das Arbeiten im Home-Office zur Regel geworden ist.

Vor diesem Hintergrund stellt das heute in erster Lesung beratene IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ein wichtiges Update für Deutschlands Cybersicherheit dar. Wir wollen damit den Schutz vor Cyberattacken umfassend verstärken: Für die Verbraucher wird ein einheitliches IT-Sicherheitssiegel eingeführt, das die IT-Sicherheit von Verbraucherprodukten erstmals für Bürgerinnen und Bürger sichtbar macht.

Um kritische Infrastrukturen, die zum Beispiel die Versorgung der Bevölkerung mit Energie oder Wasser sichern, besser zu schützen, werden die Betreiber verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Der Einsatz kritischer Komponenten zum Beispiel in der 5G-Infrastruktur kann künftig untersagt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, entgegenstehen. Zudem werden die Meldepflichten von Cybervorfällen auf weitere Wirtschaftsbereiche, wie Unternehmen der Rüstungsindustrie ausgeweitet. Zum Schutz der Bundes-IT erhält das BSI schließlich die notwendigen Kontroll- und Prüfbefugnisse im Bereich der Bundesverwaltung. Mit diesen Änderungen sorgen wir dafür, dass Deutschland auch digital eines der sichersten Länder der Welt bleibt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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