Verfassungsgericht lehnt Anträge gegen Finanzpaket-Abstimmung ab
Archivmeldung vom 18.03.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die geplante Finanzpaket-Abstimmung im Bundestag am Dienstag zurückgewiesen. "Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts weitere Eilanträge abgelehnt, mit denen sich die Antragstellenden im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages am 18. März 2025 wenden", teilte das Gericht am Montagabend mit.
Ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Anträge in der Hauptsache
"unzulässig oder offensichtlich unbegründet" seien, gebe es "keine
Gesichtspunkte", die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung die "Gründe
für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen", hieß
es.
Damit ist der Weg für das Schuldenpaket von Union und SPD
frei, das am Dienstag mit den Stimmen der Grünen im Bundestag
beschlossen werden soll. Zuvor hatte bereits Bayern für den Bundesrat
signalisiert, für das Kreditpaket abstimmen zu wollen und damit eine
weitere Unwägbarkeit für das Vorhaben aus dem Weg geschafft.
Quelle: dts Nachrichtenagentur